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Regelbeweismass

Prozessuale Stolpersteine im Zusammenhang mit der Behauptungs- und Beweislast (Widerlegung der Errungenschaftsvermutung)

Kommentierung
Prozessrechtliche Fragen
Wer die gesetzliche Errungenschaftsvermutung umstossen will, hat das Eigengut als Haupt- und nicht bloss als Gegenbeweis strikt zu beweisen (Regelbeweismass). Der Kläger muss in der Replik keine Behauptungen auf Vorrat vorbringen. Wenn durch Noven in der Duplik des Beklagten der Prozessstoff ausgedehnt wird und Kausalität zwischen der Noveneingabe des Klägers und den Dupliknoven gegeben ist, sind unechte Noven zuzulassen. Die gerichtliche Fragepflicht nach Art. 56 ZPO dient nicht dazu, Unsorgfalt oder prozessuale Nachlässigkeit einer anwaltlich vertretenen Partei zu korrigieren. Auch der im Scheidungsverfahren anwendbare Art. 277 Abs. 2 ZPO kann in erbrechtlichen Prozessen nicht analog herangezogen werden.
Roxana Bollinger-Bär
iusNet ErbR 27.06.2022

Und noch einmal: Erbunwürdigkeit infolge Erwirkens einer erbrechtlichen Besserstellung durch Vorspiegelung einer Krankheit?

Rechtsprechung
Erbrechtliche Klagen
Die Vorinstanz hatte festgestellt, der Beweis für die Vorspiegelung einer Erkrankung an multipler Sklerose zwecks Erwirkung einer erbrechtlichen Bevorzugung sei misslungen. Das Bundesgericht ist grundsätzlich an die Sachverhaltsfeststellung und die Ergebnisse der Beweiswürdigung der Vorinstanz gebunden. Die Beschwerdeführerin vermag nicht aufzuzeigen, dass die Vorinstanz diesbezüglich in Willkür verfallen wäre. Vor diesem Hintergrund hat die Vorinstanz kein Bundesrecht verletzt, wenn sie Voraussetzungen für eine Erbunwürdigkeit nach Art. 540 ZGB als nicht erfüllt betrachtete.
iusNet ErbR 23.10.2020