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Prozessuale Stolpersteine im Zusammenhang mit der Behauptungs- und Beweislast (Widerlegung der Errungenschaftsvermutung)

Prozessuale Stolpersteine im Zusammenhang mit der Behauptungs- und Beweislast (Widerlegung der Errungenschaftsvermutung)

Kommentierung
Prozessrechtliche Fragen

Prozessuale Stolpersteine im Zusammenhang mit der Behauptungs- und Beweislast (Widerlegung der Errungenschaftsvermutung)

1.    Ausgangslage

Die beiden beklagten Kinder B. und C. der Erblasserin (nachfolgend Beschwerdegegner) erhoben im Rahmen einer Vermächtnisklage ihres Stiefvaters A. (nachfolgend Beschwerdeführer) Verrechnungseinrede aus Güterrecht. Zentraler Streitpunkt war, ob es sich bei einer Zahlung von CHF 253 768 an den Beschwerdeführer um Errungenschaft oder Eigengut handelte, wobei die Beschwerdegegner im ersteren Fall hälftig an dieser Zahlung berechtigt wären. Der Beschwerdeführer behauptete, dass es sich um die Auszahlung eines vorehelichen Säule-3a-Guthabens handle, mithin um Eigengut. Das Bezirksgericht Zürich sowie das Obergericht Zürich hatten die Verrechnungseinrede der Beschwerdegegner zusammengefasst mit der Begründung gutgeheissen, dass dem Beschwerdeführer der Beweis, dass der infrage stehende Vermögenszuwachs Eigengut darstelle, nicht gelungen sei. Zu Recht hätten die Beschwerdegegner in der Duplik vorgebracht, dass aus der vom Beschwerdeführer replicando eingereichten Gutschriftsanzeige lediglich die Zahlung, nicht jedoch deren Rechtsgrund (Guthaben aus der Säule 3a) hervorgehe, was nicht ausreiche, um den strikten Beweis des Eigenguts zu erbringen. Die erst in der Noveneingabe des Klägers angerufenen Belege und aufgestellten Tatsachenbehauptungen seien als verspätet zurückzuweisen. Das Bundesgericht schützte die vorinstanzlichen Entscheide. 

2.    Gesetzliche Errungenschaftsvermutung (Art. 200 Abs. 3 ZGB)

Art. 200 Abs. 3 ZGB stellt als besondere Beweislastnorm eine widerlegbare Vermutung dafür auf, dass ein Vermögenswert zur Errungenschaft eines Ehegatten gehört. Bis zum Beweis des Gegenteils gilt daher alles Vermögen eines Ehegatten als Errungenschaft, wobei das Regelbeweismass gilt....

iusNet ErbR 27.06.2022

 

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