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Beweislast

Die Auszahlung eines Geldbetrags an einen Erben – Schenkung oder Darlehen?

Kommentierung
Nachlassabwicklung
Das Urteil des Bundesgerichts 5A_966/2021 vom 4. August 2022 verdeutlicht einmal mehr, wie wichtig die Abgrenzung zwischen Schenkung und Darlehen im erbrechtlichen Kontext ist und wie schwierig sie im Einzelfall sein kann. Hintergrund war, dass im Falle eines Darlehens die «Darlehensforderung» zwischenzeitlich wegen konkursamtlicher Liquidation des Nachlasses des (vorverstorbenen) «Darlehensnehmers» erloschen wäre. Im Falle einer Schenkung bestünde aber eine Ausgleichungspflicht für den Beschwerdegegner als Kind des vorverstorbenen Sohnes.
Nicolai Brugger
iusNet ErbR 19.12.2022

Klage auf Ungültigkeit eines Testaments: Aktivlegitimation, Verletzung des Gehörsanspruchs, doppelter Instanzenzug

Rechtsprechung
Prozessrechtliche Fragen
Zwar muss die Aktivlegitimation als materiell-rechtliche Voraussetzung des eingeklagten Anspruchs von Amtes wegen vom Richter geprüft werden, unter der Herrschaft Verhandlungsmaxime hat diese Prüfung jedoch nach Massgabe des behaupteten und festgestellten Sachverhalts zu erfolgen, d.h. nur in dem Rahmen, den die Parteien dem Prozess zugewiesen haben. Die Aktivlegitimation ist eine implizite Tatsache, also eine Tatsache, die in einer anderen, ausdrücklich behaupteten Tatsache mit enthalten ist. Wird die implizite Tatsache nicht bestritten, gilt sie als anerkannt.
iusNet ErbR 19.07.2022

Und noch einmal: Erbunwürdigkeit infolge Erwirkens einer erbrechtlichen Besserstellung durch Vorspiegelung einer Krankheit?

Rechtsprechung
Erbrechtliche Klagen
Die Vorinstanz hatte festgestellt, der Beweis für die Vorspiegelung einer Erkrankung an multipler Sklerose zwecks Erwirkung einer erbrechtlichen Bevorzugung sei misslungen. Das Bundesgericht ist grundsätzlich an die Sachverhaltsfeststellung und die Ergebnisse der Beweiswürdigung der Vorinstanz gebunden. Die Beschwerdeführerin vermag nicht aufzuzeigen, dass die Vorinstanz diesbezüglich in Willkür verfallen wäre. Vor diesem Hintergrund hat die Vorinstanz kein Bundesrecht verletzt, wenn sie Voraussetzungen für eine Erbunwürdigkeit nach Art. 540 ZGB als nicht erfüllt betrachtete.
iusNet ErbR 23.10.2020

Forderung aus Vermächtnis: Zulässigkeit von Klageänderungen

Rechtsprechung
Erbrechtliche Klagen
Prozessrechtliche Fragen
Eine Klageänderung, die zu einer Änderung der Verfahrensart führt, ist gemäss Art. 227 Abs. 1 ZPO unzulässig. Wer einen vom objektiv verstandenen Sinn und Wortlaut eines Testaments abweichenden Willen des Erblassers behauptet, muss die konkreten Umstände vortragen und die entsprechenden Beweismittel bezeichnen, mit denen diese bewiesen werden können.
iusNet ErbR 26.03.2019

Beschwerde an das Bundesgericht (Vermächtnisklage): Eintretensvoraussetzungen

Rechtsprechung
Erbrechtliche Klagen
Prozessrechtliche Fragen
Anfechtungsobjekt im Beschwerdefahren ist einzig der Entscheid der Vorinstanz. Bezüglich des Sachverhalts stellt das Bundesgericht auf die vorinstanzlichen Feststellungen ab, soweit diese nicht offensichtlich unrichtig bzw. willkürlich sind. Es befasst sich im Rahmen der Beschwerde wegen Rechtsverletzungen gemäss Art. 95 f. BGG nur mit formell ausreichend begründeten Einwänden. Wer einen vom Wortlaut des Testaments abweichenden Willen des Erblassers behauptet und daraus Rechte ableitet, trägt dafür die Beweislast.
iusNet ErbR 26.03.2019