Klage auf Ungültigkeit eines Testaments: Aktivlegitimation, Verletzung des Gehörsanspruchs, doppelter Instanzenzug
Klage auf Ungültigkeit eines Testaments: Aktivlegitimation, Verletzung des Gehörsanspruchs, doppelter Instanzenzug
Klage auf Ungültigkeit eines Testaments: Aktivlegitimation, Verletzung des Gehörsanspruchs, doppelter Instanzenzug
F. verstarb 2010. Sie war die Cousine von A. G. war der Lebenspartner von F., Vater von zwei Töchtern B. und C. aus einer früheren Beziehung und Grossvater der beiden Kinder D. und E. von B.
Mit von Notar S. beurkundetem öffentlichem Testament vom 16. Dezember 2008 widerrief F. sämtliche früheren Verfügungen und setzte G. als einzigen Erben für den gesamten Nachlass ein, wobei sie G. die Pflicht auferlegte, den Überrest der Erbschaft an seine Enkel auszuliefern.
G. verstarb 2011. Im Dezember 2011 reichte A. eine Klage gegen B. und C. sowie gegen jedes andere mögliche Mitglied der Erbengemeinschaft von G. ein. Er beantragte, das öffentliche Testament vom 16. Dezember 2008 sei ungültig zu erklären und es sei festzustellen, dass das einzige gültige Testament von F. ein eigenhändiges Testament vom 10. Januar 2001 sei. 2014 reichte er auch gegen D. und E. eine Klage mit denselben Begehren ein. Die Verfahren wurden vereinigt und mit Urteil vom 3. April 2020 abgewiesen, im Wesentlichen mit der Begründung, die Aktivlegitimation von A. sei infolge unzureichender Darlegung der Erbenstellung zu verneinen. Selbst wenn man die Behauptung der aus dem Testament...
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