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Anspruch auf Integralzuweisung eines landwirtschaftlichen Gewerbes: Rüge des angeblich fehlenden Willens zur Selbstbewirtschaftung nicht genügend begründet

Anspruch auf Integralzuweisung eines landwirtschaftlichen Gewerbes: Rüge des angeblich fehlenden Willens zur Selbstbewirtschaftung nicht genügend begründet

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Anspruch auf Integralzuweisung eines landwirtschaftlichen Gewerbes: Rüge des angeblich fehlenden Willens zur Selbstbewirtschaftung nicht genügend begründet

F. hinterliess als gesetzliche Erben seine Ehefrau C. (Beklagte 1) sowie seinen Sohn A. (Kläger) und die Töchter B., D. und E. (Beklagte 2–4). Nachdem sich die Parteien bezüglich der Teilung des Nachlasses nicht einigen konnten, erhob A. Erbteilungsklage. Er verlangte die Integralzuweisung des Gebiets U./V. als landwirtschaftliches Gewerbe. Im Juli 2013 hiess das Bezirksgericht diesen Anspruch gut. Dagegen erhob B. Berufung. Das Obergericht hob die Integralzuweisung in der Folge mit Beschluss vom Juni 2014 auf und wies die Sache zurück an das Bezirksgericht. Mit Urteil vom August 2017 bestätigte das Bezirksgericht A.s Anspruch auf Integralzuweisung. Die dagegen von B. ergriffene Berufung hiess das Obergericht mit Urteil 170041 vom 15. März 2019 teilweise gut. Es verneinte den Anspruch von A. auf Integralzuweisung und wies die Sache im Übrigen erneut zurück an das Bezirksgericht. Gegen dieses Urteil wehrt sich A. mit Beschwerde an das Bundesgericht. Er verlangt im Wesentlichen, auf die Berufung von B. vom September 2013 sei nicht einzutreten und es sei festzustellen, dass das Urteil des Bezirksgerichts vom Juli 2013 rechtskräftig geworden sei....

iusNet ErbR 04.12.2020

 

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