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Erbrechtliche Klagen

Erbrechtliche Klagen

Vermächtnisklage

Arbeitshilfen
Befriedigt der Vermächtnisbeschwerte den obligatorischen Anspruch des Vermächtnisnehmers auf Ausrichtung des Vermächtnisses nicht, kann der Vermächtnisnehmer seinen Anspruch mit der Vermächtnisklage, einer Leistungsklage gegen den beschwerten Erben, geltend machen. Diese kommentierte Musterklage mit Musterklageschrift zum Download bietet ein praxistaugliches Hilfsmittel für den Prozessfall.
iusNet ErbR 26.04.2019

Forderung aus Vermächtnis: Zulässigkeit von Klageänderungen

Rechtsprechung
Erbrechtliche Klagen
Prozessrechtliche Fragen
Eine Klageänderung, die zu einer Änderung der Verfahrensart führt, ist gemäss Art. 227 Abs. 1 ZPO unzulässig. Wer einen vom objektiv verstandenen Sinn und Wortlaut eines Testaments abweichenden Willen des Erblassers behauptet, muss die konkreten Umstände vortragen und die entsprechenden Beweismittel bezeichnen, mit denen diese bewiesen werden können.
iusNet ErbR 26.03.2019

Beschwerde an das Bundesgericht (Vermächtnisklage): Eintretensvoraussetzungen

Rechtsprechung
Erbrechtliche Klagen
Prozessrechtliche Fragen
Anfechtungsobjekt im Beschwerdefahren ist einzig der Entscheid der Vorinstanz. Bezüglich des Sachverhalts stellt das Bundesgericht auf die vorinstanzlichen Feststellungen ab, soweit diese nicht offensichtlich unrichtig bzw. willkürlich sind. Es befasst sich im Rahmen der Beschwerde wegen Rechtsverletzungen gemäss Art. 95 f. BGG nur mit formell ausreichend begründeten Einwänden. Wer einen vom Wortlaut des Testaments abweichenden Willen des Erblassers behauptet und daraus Rechte ableitet, trägt dafür die Beweislast.
iusNet ErbR 26.03.2019

Lebzeitige Zuwendungen: Ausgleichung, Herabsetzung oder Weder-noch?

Rechtsprechung
Erbrechtliche Klagen
Nachlassabwicklung
Bezüglich der Herabsetzungspflicht hält das Kantonsgericht insb. Folgendes fest: Gemäss der vom Bundesgericht und der herrschenden Lehre vertretenen objektiven Theorie gelangt Art. 527 Ziff. 1 ZGB auch zur Anwendung, wenn Zuwendungen vom Erblasser der Ausgleichung entzogen worden sind. Ein Rechtsgeschäft unter Lebenden mit objektivem Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung untersteht nur dann der Herabsetzung, wenn sich die Parteien dessen bei Vertragsschluss bewusst waren und sie dadurch eine unentgeltliche Zuwendung beabsichtigten. Hinsichtlich der Qualifikation als Schenkung ist auf den Zweck der Zuwendung abzustellen und nicht auf die rechtliche Würdigung durch die Parteien, weshalb sich aus einem Ausgleichsdispens allein nichts ableiten lässt.
iusNet ErbR 12.03.2019

Auslegung eines Rechtsgebegehrens zur Anfechtung einer materiellen Enterbung

Rechtsprechung
Erbrechtliche Klagen
Prozessrechtliche Fragen
Rechtsbegehren sind objektiv nach allgemeinen Grundsätzen und unter Berücksichtigung von Treu und Glauben im Lichte der Begründung auszulegen. Die Klägerin hat klar zum Ausdruck gebracht, dass sie am Nachlass der Mutter teilhaben will und die testamentarische Einsetzung des überlebenden Ehegatten als Alleinerbe anficht. Trotz des das Rechtsbegehren einleitenden Satzteils «Es sei festzustellen» lassen der rechtliche Rahmen und die Klagebegründung daher auf ein Herabsetzungsbegehren schliessen.
iusNet ErbR 12.03.2019

Verzicht auf Herabsetzung einer Vor-/Nacherbschaft als (herabsetzbare) lebzeitige Vermögensentäusserung - BGer 5A_267/2016 mit ergänzenden Hinweisen auf BGer 5A_894/2017

Verzicht auf Herabsetzung einer Vor-/Nacherbschaft als (herabsetzbare) lebzeitige Vermögensentäusserung - BGer 5A_267/2016 mit ergänzenden Hinweisen auf BGer 5A_894/2017
Nachlassabwicklung | Verzicht auf Herabsetzung | Lebzeitige Zuwendung

Erbteilungsklage

Arbeitshilfen
Die Teilungsklage verhilft dem Erben zur Durchsetzung seines jederzeitigen Teilungsanspruchs, wo die für die Teilung nötige Einigkeit unter den Erben nicht erreicht werden konnte. Sie bezweckt die Aufteilung des Nachlasses durch das Gericht. Diese kommentierte Musterklage mit Musterklageschrift zum Download bietet ein praxistaugliches Hilfsmittel für den Prozessfall.
iusNet ErbR 25.02.2019

Ungültigkeitsklage zur Absetzung eines Willensvollstreckers

Rechtsprechung
Erbrechtliche Klagen
Prozessrechtliche Fragen
- aktualisiert - 
Das Bundesgericht hebt den Entscheid des Kantonsgerichts auf. Es bejaht die Passivlegitimation des allein eingeklagten Willensvollstreckers und bestätigt die ältere Rechtsprechung, wonach die Ungültigerklärung der Willensvollstreckung auch für nicht am Prozess beteiligte Erben und Begünstigte die Einsetzung dahinfallen lässt.
iusNet ErbR 25.02.2019

Gerichtskosten in einer Erbteilungsstreitigkeit mit aussergerichtlicher Einigung

Rechtsprechung
Prozessrechtliche Fragen
Erbrechtliche Klagen
Der wirtschaftliche Nutzen der bezogenen behördlichen Leistung kann weder nach dem reinen Zeitaufwand des Gerichts noch nach dem effektiven Ausgang des Prozesses berechnet werden, sondern besteht für die rechtsuchende Partei im Zugang zur Justiz an sich. Je höher der streitige Betrag, umso grösser der Nutzen. Die Gerichtsgebühr in Höhe von CHF 60 000 bei einem Streitwert von CHF 6.86 Mio. verletzte das Äquivalenzprinzip nicht, obwohl sich die Parteien noch vor dem erstinstanzlichen Entscheid in der Hauptsache aussergerichtlich geeinigt hatten.
iusNet ErbR 06.02.2019

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