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Gerichtskosten in einer Erbteilungsstreitigkeit mit aussergerichtlicher Einigung

Gerichtskosten in einer Erbteilungsstreitigkeit mit aussergerichtlicher Einigung

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Gerichtskosten in einer Erbteilungsstreitigkeit mit aussergerichtlicher Einigung

In einer Erbteilungsstreitigkeit wurde die (erstinstanzliche) Hauptverhandlung nach einer Stunde erfolglos abgebrochen und das Verfahren sistiert. In dieser Zeit verstarb die Klägerin. Ihre Rechtsnachfolgerinnen einigten sich mit der Beklagten aussergerichtlich auf eine Teilung des strittigen Nachlasses und «je hälftige Tragung» der bisher angefallenen Gerichtskosten. Das Verfahren wurde abgeschrieben und die Gerichtskosten auf CHF 60 000 festgelegt. Dagegen erhoben die Parteien gemeinsam Beschwerde mit dem Begehren, die Kosten seien auf maximal CHF 21 560 festzusetzen. 

Die Vorinstanz hatte sich für die Berechnung der Prozesskosten auf Art. 36 Abs. 1 lit. e VKD BE (BSG 161.12) gestützt, gemäss welchem die Gebühr in vermögensrechtlichen Streitigkeiten bei einem Streitwert ab CHF 2 Mio. 0.5–7% des Streitwerts beträgt. Angewendet auf den Streitwert gemäss dem angefochtenen Entscheid in Höhe CHF 6.86 Mio. ergibt sich eine tarifmässige Bandbreite zwischen CHF 34 000 und CHF 480 000. Innerhalb dieses Rahmens bestimmen sich die Kosten gemäss Art. 5 VKD BE nach dem gesamten Zeit- und Arbeitsaufwand, der Bedeutung des Geschäfts sowie der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der...

iusNet ErbR 06.02.2019

 

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