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Kausalabgaben

Gerichtskosten in einer Erbteilungsstreitigkeit mit aussergerichtlicher Einigung

Rechtsprechung
Prozessrechtliche Fragen
Erbrechtliche Klagen
Der wirtschaftliche Nutzen der bezogenen behördlichen Leistung kann weder nach dem reinen Zeitaufwand des Gerichts noch nach dem effektiven Ausgang des Prozesses berechnet werden, sondern besteht für die rechtsuchende Partei im Zugang zur Justiz an sich. Je höher der streitige Betrag, umso grösser der Nutzen. Die Gerichtsgebühr in Höhe von CHF 60 000 bei einem Streitwert von CHF 6.86 Mio. verletzte das Äquivalenzprinzip nicht, obwohl sich die Parteien noch vor dem erstinstanzlichen Entscheid in der Hauptsache aussergerichtlich geeinigt hatten.
iusNet ErbR 06.02.2019