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Klage nur auf Ungültigkeit oder auch auf Herabsetzung?

Klage nur auf Ungültigkeit oder auch auf Herabsetzung?

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Klage nur auf Ungültigkeit oder auch auf Herabsetzung?

A. und B. sind die Söhne des 2015 verstorbenen C. C.s Ehefrau war vorverstorben. C. hinterliess drei letztwillige Verfügungen, wovon eine aus dem Jahr 1994 und zwei vom 12.1.1998 datierten. Mit der ersten Verfügung hatte C. seine Ehefrau als Alleinerbin eingesetzt und befreite (in Ziff. 3 B.) die Nachkommen von der Ausgleichungspflicht. Bei Vorversterben der Ehefrau sollte die gesetzliche Erbfolge gelten. In einer der Verfügungen von 1998 hob er sämtliche früheren Verfügungen auf und setzte seine Ehefrau als Alleinerbin und Willensvollstreckerin ein. In der zweiten Verfügung desselben Datums bestimmte er für den Fall, dass seine Ehefrau vorverstorben sein sollte, B. als Alleinerben und Willensvollstrecker.

A. erhob Klage gegen B. und verlangte, Ziff. 3 des Testaments von 1994 sowie die Verfügung von 1998, mit welcher B. als Alleinerbe eingesetzt wurde, seien für ungültig zu erklären. Es sei sodann festzustellen, dass er als gesetzlicher Erbe am Nachlass beteiligt sei und B. «[d]emzufolge […] zu verpflichten, dem Kläger einen durch das Gericht zu ermittelnden Betrag – und zwar mindestens den Pflichtteil – […] zu bezahlen», wobei der hervorgehobene Teil...

iusNet ErbR 31.07.2020

 

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