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Ausschlagung – Anfechtung wegen eines Willensmangels

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
Die Ausschlagung ist ein Gestaltungsrecht und als solches unwiderruflich. Sie ist aber nach Lehre und Rechtsprechung in analoger Anwendung des Irrtumsrechts wegen Willensmangels anfechtbar. Das bedeutet jedoch nicht eine bedingungslose Übernahme dieser Regeln. Die Frist zur Geltendmachung eines Willensmangels hat den Besonderheiten des Erbrechts und insb. der Ausschlagung Rechnung zu tragen und beträgt in Anlehnung an die von der Rechtsprechung präzisierte Regelung in Art. 576 ZGB einige Wochen ab Entdeckung.
iusNet ErbR 04.02.2022

Bundesrat schlägt Einführung eines Schweizer Trusts vor

Gesetzgebung
Vorsorge- und Nachlassplanung
Strukturiertes Vermögen

Vorentwurf und Erläuternder Bericht

Bisher mussten Akteure in der Schweiz auf ausländische Trusts ausweichen, wenn sie dieses äusserst flexible Instrument einsetzen wollten. Nach mehreren Vorstössen im Parlament soll sich das nun ändern. An seiner Sitzung vom 12. Januar 2022 eröffnete der Bundesrat die Vernehmlassung zum Vorentwurf des schweizerischen Trustrechts. Die Kodifikation des neuen Rechtsinstituts soll im OR erfolgen. Es trägt die wesentlichen Merkmale eines angelsächsischen Trusts und entspricht dem HTÜ, wobei soweit als möglich auf bereits bestehende oder durch die Rechtsprechung präzisierte Regeln verwiesen wird, so etwa im Bereich der «treuhänderischen» Pflichten, beim Folgerecht am Trustvermögen oder bei gerichtlichen Anordnungen im Rahmen der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Berücksichtigt wurden auch die Verpflichtungen der Schweiz bei der Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung sowie in Sachen Steuertransparenz.
iusNet ErbR 04.02.2022

Modernisierung des Abstammungsrechts: Bundesrat sieht Diskussionsbedarf

Gesetzgebung
Vorsorge- und Nachlassplanung

Medienmitteilung des Bundesrates vom 17. Dezember 2021

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 17. Dezember 2021 vom Bericht der in Erfüllung des Postulats 18.3714 «Überprüfung des Abstammungsrechts» eingesetzten interdisziplinären Expertengruppe Kenntnis genommen. In seinem diesbezüglichen Bericht an das Parlament schliesst auch der Bundesrat auf einen gewissen Reformbedarf, insb. bei der Anfechtung der Vaterschaftsvermutung des Ehemanns, bei der Regelung der privaten Samenspende sowie beim Recht auf Kenntnis der Abstammung und der Nachkommenschaft.
iusNet ErbR 04.02.2022

Rückforderung von nach dem Tod des Erblassers, aber vor der Ausschlagung gesprochenen und ausbezahlten EL/Krankheitskosten

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
Wer sich im ergänzungsleistungsrechtlichen Verfahren erstmals auf die Ungültigkeit einer Ausschlagung beriefe, um einen Anspruch auf Erbschaftsaktiven zu begründen, nachdem er sich unter Berufung auf dieselbe Ausschlagung der Haftung für die Erbschaftspassiven entzogen hat, verhielte sich rechtsmissbräuchlich. Entsprechend kann auch das Urteil des Versicherungsgerichts nicht geschützt werden, mit dem die Ausschlagung zufolge Einmischung für ungültig und die Ausschlagende für die Zwecke der Ergänzungsleistungen als Erbin erklärt wurde.
iusNet ErbR 14.01.2022

Verstoss eines anwaltlichen Willensvollstreckers gegen die Berufspflicht durch Androhung der Erhöhung des Stundenansatzes bei Widerspruch gegen seine Rechnungsstellung?

Rechtsprechung
Nachlassverwaltung
Die Pflicht zur sorgfältigen und gewissenhaften Ausübung des Berufs gilt auch für die Tätigkeit eines Anwalts als Willensvollstrecker. Die Drohung des Willensvollstreckers, seinen Stundensatz im Falle des Widerstands gegen seine Honorarrechnung zu erhöhen – unter gleichzeitiger Nennung des Vermächtnisnehmers, von dem er Widerstand erwartete – erweist sich im vorliegenden Fall als geeignet, das Vertrauen in die Anwaltschaft infrage zu stellen, und ist mit der genannten Pflicht nicht vereinbar. Offenbleiben konnte, ob sich aus Art. 12 lit. a BGFA eine Rechenschaftspflicht gegenüber den Vermächtnisnehmern ableitet, denn die strittige Äusserung richtete sich auch gegen die Erben.
iusNet ErbR 14.01.2022

Aus einem erbrechtlichen Anspruch abgeleitete Arrestforderung: Fälligkeit

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
Auch ein Erbe, der nicht von seiner Erbenstellung weiss, erwirbt die Erbschaft. Bis zur Erbteilung kommen den Erben keine alleinigen Berechtigungen an einzelnen Erbschaftsgegenständen zu. Diese Rechtslage kann ein Erbe nicht ändern, indem er eigenmächtig Sachen in Besitz nimmt. Da der düpierte Erbe nicht glaubhaft machen konnte, dass die Erbteilung bereits stattgefunden hatte, konnte er aus der Abdisponierung von Geld von einem Konto der Erblasserin durch seinen Miterben vorerst keine fällige (Arrest-)Forderung ableiten.
iusNet ErbR 14.01.2022

Schulthess Forum Erbrecht 2022 - Erbrecht und Familie: Neue Gestaltungsmöglichkeiten

Veranstaltungen
Am 1. Januar 2023 tritt die Erbrechtsrevision in Kraft. Am Schulthess Forum Erbrecht 2022 erwarten Sie spannende Vorträge zu den Änderungen des Erb- und Eherechts und deren Einfluss aufeinander sowie die Auswirkungen auf die Praxis von Anwaltschaft, Vermögensverwaltung, Treuhand, Notariat und Justiz.

Aufschub der Teilung wegen laufender Revision des Ortsplans?

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung

Kantonsgericht FR, Urteil 101 2021 131 + 204 vom 18. Oktober 2021 und BGer, Urteil 5A_959/2021 vom 13. Januar 2022

- aktualisiert - 
Für einen Aufschub der Teilung gemäss Art. 604 Abs. 2 ZGB reicht es nicht aus, dass der Wert von Nachlassgrundstücken je nach Ausgang der Ortsplanrevision erheblich schwanken kann. Vorausgesetzt ist vielmehr, dass die sofortige Teilung zu einer erheblichen Schädigung der Erbschaft führen würde. Insbesondere weil die Auszonung vorliegend sehr viel wahrscheinlicher erschien als die Beibehaltung der Bauzone und der Eintritt eines Schadens somit nicht glaubhaft gemacht werden konnte, entschied das Kantonsgericht, dass die Parteien nicht verpflichtet werden können, bis zum Inkrafttreten des neuen Ortsplans in der Erbengemeinschaft zu verbleiben. - Auf die gegen diesen Entscheid erhobene Beschwerde tritt das Bundesgericht nicht ein.
iusNet ErbR 20.12.2021

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