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Aufsichtsbeschwerde gegen den Erbenvertreter wegen behaupteter Kompetenzüberschreitung

Rechtsprechung
Nachlassverwaltung
Mit einer «Convention Transactionnelle» zog ein Erbenvertreter nicht nur die Baueinsprache zurück, sondern gab auch eine der Erbengemeinschaft zustehende Bauverbotsdienstbarkeit auf. Obwohl dies mit einer sorgfältigen Verwaltung des Nachlasses, die auf dessen Erhaltung und vorsichtige Vermehrung gerichtet ist, nicht vereinbar ist und der Erbenvertreter seine Befugnisse überschritten hat, bleibt es vorliegend bei einer Ermahnung und Weisungen an den Erbenvertreter. Denn die Convention wurde bereits beidseitig erfüllt und bedurfte zu ihrer Gültigkeit auch keiner Ratifikation.
iusNet ErbR 30.09.2021

Anordnung der Erbschaftsverwaltung bei Erbschaft mit Auslandsbezug/Verspätung des Gesuchs?

Rechtsprechung
Nachlassverwaltung
Die kantonale Instanz vertrat die Auffassung, dass die Erbschaftsverwaltung in den Anwendungsbereich von Art. 89 IPRG falle, da ihr Zweck darin bestehe, den Zustand und den Wert des Vermögens des Verstorbenen zu erhalten. Im vorliegenden Fall sei die Erbschaftsverwaltung zwar verspätet beantragt worden, dieser Umstand nehme der beantragten Massnahme aber nicht ihren Schutzcharakter. Das Bundesgericht tritt auf die Beschwerde, mit der die Ehefrau und der Sohn des Verstorbenen die Aufhebung der Erbschaftsverwaltung fordern, nicht ein, da die qualifizierten Rügeanforderungen nicht erfüllt sind.
iusNet ErbR 30.09.2021

Vom Erblasser in der Steuererklärung nicht deklarierte Schenkungen

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
Nachdem aus dem Auszug des Steuerregisters ersichtlich ist, dass die nach Deutschland weggezogene Schenkerin in der fraglichen Periode im Kanton Waadt unbeschränkt steuerpflichtig war, durfte das Kantonsgericht in Anbetracht aller Umstände willkürfrei und ohne Abnahme der zusätzlich beantragten Beweise davon ausgehen, dass die Schenkerin im Zeitpunkt der Schenkung Wohnsitz i.S. des kantonalen Schenkungssteuergesetzes im Kanton Waadt hatte. Da auch die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind, ist die Besteuerung der fraglichen Schenkungen grundsätzlich zu bestätigen.
iusNet ErbR 30.09.2021

Ausstandsbegehren gegen alle Richter und Aktuare am Kantonsgericht GR: Verletzung des rechtlichen Gehörs

Rechtsprechung
Prozessrechtliche Fragen
Das rechtliche Gehör als Teilaspekt des allgemeinen Grundsatzes des fairen Verfahrens umfasst auch das Recht, von beim Gericht eingereichten Stellungnahmen Kenntnis zu erhalten und sich dazu äussern zu können (sog. Replikrecht). Das setzt voraus, dass jede solche Stellungnahme den Beteiligten rechtzeitig zugestellt wird. Da der Beschwerdeführer keine Gelegenheit erhalten hatte, sich zu den Stellungnahmen Personen, deren Ausstand er verlangt hatte, vor Erlass des Entscheids zu äussern, wird der das Ausstandsbegehren abweisende Entscheid aufgehoben und an die Vorinstanz zurückgewiesen.
iusNet ErbR 09.09.2021

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