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Rückforderung von zu Unrecht bezogenen Ergänzungsleistungen zur AHV/IV; Anwendbarkeit der längeren strafrechtlichen Verjährungsfrist gegenüber den Erben

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
Von 2003 bis 2016 hatte C.A. Ergänzungsleistungen zur AHV/IV bezogen. Nach seinem Tod 2016 erfuhr die SVA, dass C.A. über ein Bankguthaben von über CHF 1.2 Mio. verfügte. In der Folge berechnete sie Ansprüche neu und forderte in den Jahren 2003–2016 zu Unrecht bezogene Leistungen von Erben von C.A. zurück. Vor Bundesgericht machen die Erben gelten, ihnen gegenüber sei die längere strafrechtliche Verjährungsfrist nicht anwendbar; der Umfang der Rückforderung sei daher auf die letzten fünf Jahre vor dem Todestag zu begrenzen.
iusNet ErbR 24.08.2021

Aufsichtsbeschwerde gegen den ehemaligen Willensvollstrecker durch seinen Nachfolger

Rechtsprechung
Nachlassverwaltung
A. ist der aktuell amtierende (Ersatz-)Willensvollstrecker im Nachlass von C. Im Mai 2019 ersuchte A. die Aufsichtsbehörde über die Willensvollstrecker, sein Vorgänger B. sei anzuweisen, ihm umfassend Auskunft zu erteilen. Umstritten sind die Einhaltung einer allenfalls anwendbaren kantonalen Beschwerdefrist, die Aktivlegitimation von A. sowie die Zuständigkeit der Aufsichtsbehörde.
iusNet ErbR 17.08.2021

Nichtentlassung eines Grundstücks aus dem Geltungsbereich des BGBB (einschl. Beschwerdelegitimation des Willensvollstreckers)

Rechtsprechung
Liegenschaften in der Erbteilung
Die Dienststelle Landwirtschaft und Wald bewilligte auf Gesuch des Willensvollstreckers eine Ausnahme vom Zerstückelungsverbot bezüglich eines Nachlassgrundstückes mit gemischter Nutzung. Sie entliess dabei nur den nicht landwirtschaftlichen Teil aus dem Geltungsbereich des BGBB. Mit Verwaltungsgerichtsbeschwerde beantragt der Willensvollstrecker, auch der andere Teil sei nicht dem BGBB zu unterstellen.
iusNet ErbR 17.08.2021

Bemessung der Nachlasssteuer: Verkehrswert einer Liegenschaft

Rechtsprechung
Erbschaftssteuer
Im Nachlass der 2015 verstorbenen B. befand sich u.a. eine Liegenschaft, die gemäss amtlicher Schätzung von 2013 einen Verkehrswert von CHF 3.3 Mio. aufweist. Die Erben von B. schrieben die Liegenschaft zum Verkauf aus. Von fünf Angeboten überstieg nur eines den Schätzwert. Die Erben verkauften schliesslich an den Meistbietenden für CHF 4.1 Mio. Streitig ist, ob bei der Veranlagung der Nachlasssteuer der Schätzwert oder der effektiv erzielte Verkaufspreis einzusetzen ist.
iusNet ErbR 21.07.2021

Steuerberechnung bei einem mit einer Auflage verbundenen Vermächtnis einer Liegenschaft

Rechtsprechung
Erbschaftssteuer
Die Erblasserin verband das Vermächtnis einer Liegenschaft mir der Auflage, dass die Liegenschaft während 10 Jahren nicht verkauft werden dürfe, andernfalls die eingesetzten Erben Anspruch auf ½ des Verkaufserlöses hätten. Streitig ist, ob die testamentarische Auflage bei Berechnung der Erbschaftssteuer berücksichtigt werden müsste.
iusNet ErbR 21.07.2021

Auslegung letztwilliger Verfügungen / Schicksal von Urne und Asche

Rechtsprechung
Erbrechtliche Klagen
Die Geschwister A. und B. stehen sich in einem Erbteilungsstreit gegenüber. Uneinigkeit herrscht insbesondere darüber, ob die «Donation hors part», mit welcher der Erblasser seinen Immobilienbesitz im Wallis einschliesslich «l'ensemble des biens mobiliers qui garnissent ces immeubles, rien excepté» seiner Tocher vermachte, auch eine dort aufbewahrte Edelsteinsammlung mitumfasst sowie bezüglich des Schicksals der Urne bzw. der Asche des Verstorbenen.
iusNet ErbR 21.07.2021

Gültigkeit einer Klagebewilligung mit nicht bezifferten Rechtsbegehren

Rechtsprechung
Prozessrechtliche Fragen
B. reichte gegen A. ein Schlichtungsgesuch ein. Neben der Teilung des Nachlasses von C. verlangte er auch die Herabsetzung von Zuwendungen, ohne seine Rechtsbegehren zu beziffern. Als Mindeststreitwert nannte er im Teil «Eintreten» CHF 100 000. Die Schlichtungsbehörde nahm die Rechtsbegehren in die Klagebewilligung auf. A. ist mit der ersten Instanz der Meinung, auf die Klage sei nicht einzutreten, da es mangels bezifferter Rechtsbegehren an einer gültigen Klagebewilligung fehle.
iusNet ErbR 21.07.2021

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