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Konkubinat und daher von der Nachlasssteuer befreites Vermächtnis trotz getrennter Wohnsitze?

Rechtsprechung
Erbschaftssteuer
- aktualisiert - 
Die Befreiungstatbestände in Art. 107 aStG/GR schützen in erster Linie Ehe und Familie. Privilegiert werden in allen Fällen abstrakt umschriebene Gruppen und abgestellt wird auf ein formales Kriterium, nicht auf die Nähe zum Erblasser. Es erscheint daher sachgerecht, auch für die Bejahung eines Konkubinats auf ein formales äusseres Hauptkriterium, nämlich den gleichen (steuerrechtlichen) Wohnsitz, abzustellen. Daran ändert eine andere Umschreibung in der Botschaft vom 14. August 2018 betreffend Teilrevision des StG/GR nichts, denn Letztere trat erst nach dem hier massgeblichen Zeitpunkt in Kraft. – Das Bundesgericht weist die Beschwerde gegen diesen Entscheid ab.
iusNet ErbR 17.11.2021

Nachweis der Fristwahrung durch eine Videoaufzeichnung

Rechtsprechung
Prozessrechtliche Fragen
Eine Videoaufzeichnung kann grundsätzlich einen Beweis dafür darstellen, dass eine Eingabe rechtzeitig in einen Briefkasten der Schweizerischen Post eingeworfen worden ist. Voraussetzung ist insbesondere, dass der Absender den Beweis rechtzeitig vor Ablauf der Beschwerdefrist erbringt oder zumindest in der Beschwerdeschrift, in deren Beilagen oder auf dem Umschlag darauf hinweist sowie dass das Filmmaterial die erforderlichen Informationen enthält.
iusNet ErbR 17.11.2021

Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Nichtbehandlung einer Rüge

Rechtsprechung
Erbrechtliche Klagen
Prozessrechtliche Fragen
Aus dem Anspruch auf rechtliches Gehör fliesst die Pflicht der Behörde, die Vorbringen der Beteiligten tatsächlich zu hören, zu prüfen und bei der Entscheidfindung zu berücksichtigen. Ausserdem hat die Behörde ihren Entscheid zu begründen. Indem sie lediglich die Haftung des Miterben aus dem Auftrag prüfte und diese verneinte, ohne sich mit der von der Beschwerdeführerin ebenfalls geltend gemachten und gemäss dieser unabhängig vom Mandat bestehenden Auslieferungspflicht gestützt auf Art. 602 ZGB zu befassen, verletzte die Vorinstanz das rechtliche Gehör.
iusNet ErbR 17.11.2021

Ausschlagungsrecht des Erbeserben / Annahme der Erbschaft durch Einmischung / Amtliche Liquidation

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
Die Einholung eines Erbscheins bedeutet für sich allein noch keine Annahme der Erbschaft durch Einmischung, welche der amtlichen Liquidation entgegenstehen würde. Stirbt eine Person, bevor sie die Erbschaft angenommen hat, geht ihr Recht, die Erbschaft auszuschlagen, auf ihre Erben über. Der Erbeserbe kann den Hauptnachlass annehmen, den Nachlass des zuerst Verstorbenen jedoch ausschlagen; schlägt er dagegen die Haupterbschaft aus, zieht dies die Ausschlagung auch der entfernteren Erbschaft nach sich. Die Annahme der Haupterbschaft stand dem Gesuch um amtliche Liquidation der entfernteren nicht entgegen.
iusNet ErbR 26.10.2021

Bundesrat und Parlament empfehlen die Justiz-Initiative zur Ablehnung

Gesetzgebung
Prozessrechtliche Fragen
Richterinnen und Richter des Bundesgerichts werden heute vom Parlament gewählt. Nach dem Willen der Initianten und Initiantinnen der Justiz-Initiative soll dieses Verfahren durch ein Losverfahren ersetzt werden. Bundesrat und Parlament empfehlen die Initiative zur Ablehnung. Das gegenwärtige Wahlsystem ist demokratisch und gewährleistet, dass die Richtergremien aus gesellschaftspolitischer Sicht transparent und ausgewogen zusammengesetzt sind.
iusNet ErbR 26.10.2021

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