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Ausstandsbegehren gegen alle Richter und Aktuare am Kantonsgericht GR: Verletzung des rechtlichen Gehörs

Rechtsprechung
Prozessrechtliche Fragen
Das rechtliche Gehör als Teilaspekt des allgemeinen Grundsatzes des fairen Verfahrens umfasst auch das Recht, von beim Gericht eingereichten Stellungnahmen Kenntnis zu erhalten und sich dazu äussern zu können (sog. Replikrecht). Das setzt voraus, dass jede solche Stellungnahme den Beteiligten rechtzeitig zugestellt wird. Da der Beschwerdeführer keine Gelegenheit erhalten hatte, sich zu den Stellungnahmen Personen, deren Ausstand er verlangt hatte, vor Erlass des Entscheids zu äussern, wird der das Ausstandsbegehren abweisende Entscheid aufgehoben und an die Vorinstanz zurückgewiesen.
iusNet ErbR 09.09.2021

Bedeutung der Erbenstellung des sich einem Teilurteil widersetzenden Ehegatten

Rechtsprechung
Vorsorge- und Nachlassplanung
Ein Teilentscheid im Scheidungspunkt ist nicht ausgeschlossen, wenn die Ehegatten einem solchen zustimmen oder das Interesse des einen Ehegatten an einem Teilurteil das Interesse des anderen an einem gleichzeitigen Entscheid über die Scheidungsfolgen überwiegt. Das Interesse des einen Ehegatten am Wegfall der Erbenstellung vermag dasjenige des anderen an deren Beibehaltung für sich allein nicht zu überwiegen. Das Interesse an der Nachlassplanung geht jedoch über das blosse Interesse hinaus, den ungeliebten Ehegatten als potenziellen Erben «loszuwerden».
iusNet ErbR 31.08.2021

Aus dem kantonalen Recht abgeleitete materiell-rechtliche Wirkung des Sicherungsinventars erweist sich als bundesrechtswidrig

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
Weder können die Kantone aus Art. 553 Abs. 3 ZGB die Kompetenz ableiten, das Sicherungsinventar mit einer über das Bundesrecht hinausgehenden materiell-rechtlichen Wirkung auszustatten, noch darf das kantonale Recht das im ZGB verankerte Recht der Erben beschneiden, die Teilung selbständig durchzuführen. Soweit der angefochtene Entscheid aus dem kantonalen Recht ableitet, die Zustimmungserklärungen der Parteien zum kantonalen Inventar seien auch im Fall parteiautonomer Teilung verbindlich, verletzt er Bundesrecht.
iusNet ErbR 24.08.2021

Anfechtung eines Erbteilungsvertrags wegen Grundlagenirrtums (Bewertung landwirtschaftlicher Grundstücke in der Erbteilung)

Rechtsprechung
Erbrechtliche Klagen
Liegenschaften in der Erbteilung
Da kein Sondertatbestand erfüllt war, unter welchem die Beschwerdegegner die Zuweisung der nicht zu einem landwirtschaftlichen Gewerbe gehörenden landwirtschaftlichen Grundstücke zum Ertragswert hätten verlangen können, sind diese in der Erbteilung nicht zum Ertrags-, sondern zum Verkehrswert anzurechnen. Das Bundesgericht bejahte sowohl die subjektive als auch die objektive Wesentlichkeit des diesbezüglichen Irrtums der Beschwerdeführerin. Dass sie weitere Abklärungen allenfalls fahrlässig unterliess, steht der Anfechtung des Erbteilungsvertrags wegen Grundlagenirrtums nicht entgegen, führt aber ggf. zu Schadenersatzansprüchen.
iusNet ErbR 07.09.2021

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