iusNet Erbrecht

Schulthess Logo

Erbrecht > Das Neue Erbrecht «politischer Teil» Vom 1812 2020 Inkrafttreten am 11 2023

Das neue Erbrecht («politischer Teil») vom 18.12. 2020: Inkrafttreten am 1.1. 2023

Vorsorge- und Nachlassplanung
Erbrechtsrevision | Pflichtteilsreduktion | Beteiligung am Vorschlag | Kein gesetzlicher Unterstützungsanspruch
Das neue Erbrecht («politischer Teil») vom 18.12. 2020: Inkrafttreten am 1.1. 2023
Paul Eitel
successio 2021 | S. 186-187