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Postulationsfähigkeit des Anwalts / Vertretungsverbot: Zuständigkeit

Rechtsprechung
Prozessrechtliche Fragen
Das Bundesgericht stellt klar, dass der Entscheid über die Postulationsfähigkeit des Anwalts während hängigen Verfahrens in die Kategorie der Entscheidungen i.Z.m. der Prozessleitung und den Prozessvoraussetzungen fällt. Es handelt sich damit um eine Frage, die von der ZPO abschliessend geregelt ist. Der Vorrang des Bundesrechts verbietet es den Kantonen daher, die Zuständigkeit einer anderen Behörde als dem mit der Hauptsache befassten Gericht zuzuweisen.
iusNet ErbR 04.06.2021

Inkrafttreten des neuen Erbrechts per 1. Januar 2023

Gesetzgebung
Vorsorge- und Nachlassplanung

Medienmitteilung vom 19. März 2021

An seiner Sitzung vom 19. Mai 2021 hat der Bundesrat beschlossen, das revidierte Erbrecht auf den 1. Januar 2023 in Kraft zu setzen. Damit können Erblasser künftig über einen grösseren Teil ihres Nachlasses frei verfügen.
iusNet ErbR 04.06.2021

Pflicht des Willensvollstreckers zur Beschaffung von Informationen (Realteilung; Abschluss des Erbgangs)

Rechtsprechung
Nachlassverwaltung
Die für den Abschluss und die Durchführung einer Realteilung erforderliche Einstimmigkeit der Erben ist erreicht, wenn das gesamte aufzuteilende Vermögen tatsächlich Gegenstand einer Verfügungshandlung der Erben zugunsten des Begünstigten gewesen ist. Grundsätzlich endet das Mandat des Willensvollstreckers, wenn die Teilung durchgeführt und die Schlussabrechnung vorgelegt wurde. Da die Realteilung in casu trotz von einem Erben verweigerter Unterzeichnung des Teilungsplans abgeschlossen war und das Mandat geendet hatte, konnte der Willensvollstrecker nicht mehr zur Beschaffung von Informationen verpflichtet werden.
iusNet ErbR 17.05.2021

Rechtswirksamkeit einer antizipierten Prozessabstandskerklärung

Rechtsprechung
Erbrechtliche Klagen
Prozessrechtliche Fragen
Die Praxis lässt eine Ausnahme vom Grundsatz zu, dass sich die Erbteilungsklage gegen alle Erben zu richten hat, wenn ein Erbe erklärt, sich dem Urteil zu unterziehen, wie auch immer es ausfällt. Diese Erklärung ist an keine Formvorschriften gebunden und, da das Schlichtungsgesuch die Rechtshängigkeit begründet, bereits in diesem Verfahrensabschnitt zulässig. Sie kann wegen Irrtums angefochten werden, wobei eine auf Hoffnung gründende spekulative Erwartung wie die Annahme, es würden in einem Erbteilungsprozess keine Forderungen gestellt, keine objektiv wesentliche Grundlage i.S. von Art. 23 OR ist.
iusNet ErbR 17.05.2021

Erbenvertretung bei fortgesetzter Erbengemeinschaft

Rechtsprechung
Nachlassverwaltung
Einfache Differenzen über die Verwendung und Verwaltung des Nachlasses rechtfertigen grundsätzlich nicht Bestellung eines Vertreters, denn die Erbenvertretung ist nicht zur Beilegung rein interner Streitigkeit zwischen den Erben gemeint. Ein zerrüttetes Vertrauensverhältnis zwischen den Erben kann jedoch für die Bestellung ausreichend sein. Bei einer fortgesetzten Erbengemeinschaft ist die Erbenvertretung mit Zurückhaltung anzuordnen, soweit die Gemeinschaft nicht mehr auf die Teilung, sondern auf die Verwaltung des Nachlasses ausgerichtet ist.
iusNet ErbR 17.05.2021

Nachweis des Vorliegens eines letzten Wohnsitzes in der Schweiz als Grundlage für die Zuständigkeit zur Eröffnung des Nachlasses

Rechtsprechung
Internationales Erbrecht
Der Begriff des Wohnsitzes hat zwei Elemente: ein objektives, den Aufenthalt, sowie ein subjektives, die Absicht dauernden Verbleibens. Dabei kommt es nicht auf den inneren Willen an, sondern auf die objektiven, für Dritte erkennbaren Umstände, aus denen sich ein solcher Wille ableiten lässt. Amtliche Dokumente sind für sich genommen nicht ausschlaggebend. Sie stellen zwar ein ernsthaftes Indiz für das Bestehen eines Wohnsitzes dar, haben aber nicht Vorrang vor dem Ort, an dem sich die meisten Elemente des Lebens der betreffenden Person konzentrieren.
iusNet ErbR 17.05.2021

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