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Nachweis der Fristwahrung durch eine Videoaufzeichnung

Nachweis der Fristwahrung durch eine Videoaufzeichnung

Rechtsprechung
Prozessrechtliche Fragen

Nachweis der Fristwahrung durch eine Videoaufzeichnung

A. hatte gegen die Einstellung eines Strafverfahrens Beschwerde erhoben. Die Eingabe war von seinem Anwalt am letzten Tag der Frist, d.h. am 24. August 2020, um 22:05 Uhr, in einen Briefkasten der Schweizerischen Post eingeworfen worden. Sie trug den Poststempel vom 25. August 2021. Im Begleitschreiben zur Eingabe führte A.s Anwalt aus, es sei nicht ausgeschlossen, dass der Umschlag den Poststempel des Folgetags erhalten würde. Der Videobeweis für die rechtzeitige Übergabe werde mit separater Post übermittelt. Am 25. August 2020 reichte der Anwalt dem Kantonsgericht einen USB-Stick mit Filmaufnahmen ein, «um unwiderlegbar den Beweis für die rechtzeitige Einreichung [der Beschwerde] zu erbringen». Das Kantonsgericht trat auf die Beschwerde nicht ein, da nicht erstellt sei, dass die Eingabe innerhalb der gesetzlichen Frist eingereicht wurde. Dagegen erhob A. Beschwerde an das Bundesgericht. Streitig ist die Einhaltung der Beschwerdefrist, insb., ob ein ausreichender Beweis für die rechtzeitige Einreichung erbracht worden ist.

Nach Art. 91 StPO ist die Frist u.a. dann eingehalten, wenn die Eingabe bis spätestens am letzten Tag der Frist (bis Mitternacht) der...

iusNet ErbR 17.11.2021

 

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