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Ausschlagungsrecht des Erbeserben / Annahme der Erbschaft durch Einmischung / Amtliche Liquidation

Ausschlagungsrecht des Erbeserben / Annahme der Erbschaft durch Einmischung / Amtliche Liquidation

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung

Ausschlagungsrecht des Erbeserben / Annahme der Erbschaft durch Einmischung / Amtliche Liquidation

Der in C. wohnhafte französische Staatsangehörige B. verstarb 2011. Als einzige Erbin hinterliess er seine in Griechenland wohnhafte Mutter D. D. verstarb 2020. Mit Testament hatte D. ihre Schwester A. als einzige Erbin eingesetzt. 

B. hatte gemäss Auszug aus des Betreibungsamts Betreibungen von über CHF 360 000. 

Im April 2021 reichte A. bei der Friedensrichterin ein Gesuch in erster Linie um amtliche Liquidation des Nachlasses von B. ein. Mit Entscheid vom 27. April 2021 verlängerte der Friedensrichter die Frist für die Ausschlagung des Nachlasses von B. bis zum 30. Juni 2021. Am 21. Juni 2021 teilte A. der Friedensrichterin mit, dass sie ihre Erbenstellung beibehalten wolle, um sie in Griechenland geltend machen zu können. An ihrem Gesuch um amtliche Liquidation hielt sie fest. Am 20. Juli 2021 stellte die Friedensrichter das Verfahren ein mit der Begründung, indem A. den Nachlass von D. angenommen habe, habe sich auch den Nachlass von B. angenommen. Zudem habe A. einen Erbschein beantragt. Gegen diesen Entscheid legt A. Berufung ein.

Gemäss Art. 593 Abs. 1 ZGB ist jeder Erbe befugt, anstatt die Erbschaft...

iusNet ErbR 26.10.2021

 

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