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Auf die Protokollierung einer Ausschlagungserklärung anwendbares Verfahrensrecht

Rechtsprechung
Prozessrechtliche Fragen
Da die Protokollierung der Ausschlagungserklärung nicht zwingend einem Gericht vorbehalten ist, sondern der Kanton in der Bezeichnung der zuständigen Behörde frei ist, richtet sich das betreffende Verfahren nach kantonalem Recht. Verweist das kantonale Recht diesbezüglich auf die ZPO, kommen deren Bestimmungen als kantonales Recht zur Anwendung. Da die Beschwerdeführerin keine Verletzung verfassungsmässiger Rechte rügte, wird aufgrund der beschränkten Prüfungsbefugnis des Bundesgerichts gegenüber kantonalem Recht auf die Beanstandungen gegen die verweigerte Aufhebung des Entscheids in Sachen Vormerknahme der Ausschlagung nicht eingetreten.
iusNet ErbR 21.02.2022

Erwirkung der Protokollierung einer Ausschlagungserklärung trotz verpasster Ausschlagungsfrist

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
Um Protokollierung einer Ausschlagungserklärung trotz verstrichener Frist zu erwirken, erwies sich die Berufung gegen den das Gesuch um Protokollierung abweisenden Entscheid als nicht der richtige Weg. Das Obergericht leitete eine Kopie der Berufungsschrift an die Vorinstanz weiter, welche zu prüfen habe, ob es sich bei der Eingabe sinngemäss um ein Gesuch um Wiederherstellung der Ausschlagungsfrist aus wichtigen Gründen handle. Der Begriff des wichtigen Grundes lasse dem Ermessen der zuständigen Behörde einen weiten Spielraum. Im Lichte der dargelegten Lehre und Rechtsprechung könne sich bei der Behandlung des Gesuchs eine gewisse Grosszügigkeit rechtfertigen.
iusNet ErbR 21.02.2022

Einsetzung eines Erbenvertreters – Verlegung der Prozesskosten

Rechtsprechung
Prozessrechtliche Fragen
Nachlassverwaltung
Das Gesuch um Einsetzung eines Erbenvertreters ist gegen alle nicht als Gesuchsteller auftretenden Erben zu richten, da der einzusetzende Erbenvertreter für alle Erben handelt. Da sich vorliegend nur zwei der vier passivlegitimierten Erben gegen das Gesuch stellten und das Verfahren durch deren Verhalten ausgelöst worden war, entschied das Kantonsgericht, dass es unbillig wäre, die anderen beiden Erben einen Teil der Kosten mittragen zu lassen.
iusNet ErbR 21.02.2022

Anfechtung eines den Antrag auf Sistierung des Schlichtungsverfahrens gutheissenden Entscheids

Rechtsprechung
Prozessrechtliche Fragen
Beim Entscheid, mit dem die Sistierung des Schlichtungsverfahrens wegen bestehender Rechtshängigkeit bestätigt wurde, handelt es sich um einen Zwischenentscheid. Die Beschwerde gegen diesen scheitert daran, dass die Beschwerdeführer fordern, die Sache wegen Säumnis der Klägerin an der Schlichtungsverhandlung abzuschreiben, der Gegenstand der angefochtenen Verfügung jedoch die Sistierung des Schlichtungsverfahrens und nicht dessen Schicksal war. Das Bundesgericht könnte daher keinen Endentscheid fällen. Selbst die Klagebewilligung hätte es nicht erlaubt, Beschwerde zu führen, denn die Klagebewilligung stellt – abgesehen vom Spruch über die Kosten – keinen anfechtbaren Entscheid dar.
iusNet ErbR 21.02.2022

Erbunwürdigkeit einer Vertrauensperson (Art. 540 Abs. 1 ZGB)

Kommentierung
Erbrechtliche Klagen

BGer, Urteil 5A_993/2020 vom 2. November 2021

Das Bundesgericht bestätigte die Erbunwürdigkeit eines Pflegefachmanns, der eine alleinstehende Erblasserin 17 Jahre lang pflegte sowie ihr Haus bewirtschaftete und dadurch ihren Eintritt in ein Heim verhinderte. Das entscheidende Kriterium war das Vertrauensverhältnis mit den damit verbundenen Aufklärungspflichten. Das Urteil zeigt, dass die Erbunwürdigkeit einer Vertrauensperson jeweils im konkreten Einzelfall zu beurteilen ist. Aufgrund der schwerwiegenden Konsequenzen der Erbunwürdigkeit für die Vertrauensperson und den Erblasser sollte in die Verfügungsfreiheit des Letzteren nur mit Zurückhaltung eingegriffen werden.
Roxana Bollinger-Bär
iusNet ErbR 21.02.2022

Der einzelne Erbe als Nebenintervenient gemäss Art. 74 ZPO

Kommentierung
Prozessrechtliche Fragen

BGer, Urteil 4A_147/2021 vom 27. Oktober 2021 = BGE 147 III 537

Das Prinzip des gemeinsamen Handelns führt bei Uneinigkeit unter den Erben oftmals zu festgefahrenen Blockaden. Die Bundesgerichtspraxis hat in zahlreichen Fällen aufgrund der Schwerfälligkeit der Erbengemeinschaft Alleingänge einzelner Erben gutgeheissen. In einem neueren Urteil hatte sich das Bundesgericht mit der Frage auseinanderzusetzen, ob ein einzelner Erbe als Nebenintervenient in einem von einem Willensvollstrecker geführten, nichterbrechtlichen Aktivprozess zuzulassen ist. Es sah dabei keinen Widerspruch zwischen dem in Erbengemeinschaften geltenden Prinzip des gemeinsamen Handelns und der Nebenintervention des einzelnen Erben und hiess dessen Beschwerde gegen die Abweisung seines Gesuchs gut.
Jonas Kipfer-Berger
iusNet ErbR 21.02.2022

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