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Herabsetzbarkeit von Grundstückschenkungen (mit Wohnrechtsvorbehalt) an den Ehegatten

Kommentierung
Liegenschaften in der Erbteilung
Im kommentierten Urteil war die erbrechtliche Berücksichtigung einer Grundstückzuwendung des Erblassers an seine (zweite) Ehefrau zu beurteilen, anlässlich welcher die Letztere die Grundpfandschulden übernahm und zudem ein Wohnrecht zugunsten des Erblassers errichtet wurde. Der Beitrag beleuchtet die Frage, ob und in welchem Umfang ein anlässlich der Grundstückschenkung errichtetes (un-)entgeltliches (Nutzniessungs- oder) Wohnrecht eine Gegenleistung darstellt, und wie vor diesem Hintergrund in der Praxis vorzugehen ist.
Felix Horat
iusNet ErbR 28.06.2021

Zulässigkeit einer teilweisen Ausschlagung?

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
Die Witwe F. hinterliess als einzige gesetzliche Erben ihre Söhne C. und B., die gemäss Erbvertrag zu gleichen Teilen erben sollten. B. erklärte, rund 50% seines Anteils auszuschlagen; der ausgeschlagene Teil falle seinen Kindern zu. Streitig ist, ob eine solche teilweise Ausschlagung zulässig ist.
iusNet ErbR 25.06.2021

Schicksal des Überschusses nach konkursamtlicher Liquidation

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
Internationales Erbrecht
Der Nachlass des italienischen Staatsangehörigen G. mit letztem Wohnsitz in Genf wurde aufgrund Ausschlagung aller bekannten gesetzlichen Erben konkursamtlich liquidiert. Nachdem die Liquidation einen Überschuss ergeben hatte, fand eine Nichte ein Testament, mit dem G. sie als Alleinerbin eingesetzt hatte. Gestützt darauf verlangt A., sie sei zur eingesetzten Erbin für den gesamten Nachlass zur erklären.
iusNet ErbR 25.06.2021

Kognition der Aufsichtsbehörde über Willensvollstrecker / Auflagen und Bedingungen

Rechtsprechung
Nachlassverwaltung
C. hatte letztwillig vier Gemälde der Stiftung I. vermacht und angeordnet, dass diese in der Villa J. ausgestellt werden müssen B. amtet als Willensvollstreckerin. Die Villa J. ist derzeit im Hinblick auf eine umfassende Sanierung geschlossen. Ein Neffe von C. gelangte an die Aufsichtsbehörde über die Willensvollstrecker und verlangte u.a., B. sei anzuweisen, das Vermächtnis erst auszurichten, wenn sichergestellt sei, dass die Bilder in der Villa J. ausgestellt würden.
iusNet ErbR 21.06.2021

Erbenbescheinigung zu Unrecht verweigert, Erbschaftsverwaltung aber dennoch zumindest nicht willkürlich

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
Der Erblasser hinterliess als gesetzliche und alleinige Erben seine drei Söhne. Testamentarisch setzte er zwei Söhne auf den Pflichtteil. Die verfügbare Quote wendete er dem dritten Sohn zu, den er auch als Willensvollstrecker einsetzte. In der Folge erhob einer der Söhne Einsprache gegen die Ausstellung einer Erbenbescheinigung. Streitig ist u.a., ob die mit Einsprache bestrittene testamentarische Begünstigung der Ausstellung einer Erbenbescheinigung entgegensteht.
iusNet ErbR 21.06.2021

Sicherheit für die Parteientschädigung (cautio judicatum solvi)

Rechtsprechung
Prozessrechtliche Fragen
A., B., C., D. und E. einerseits und F. andererseits stehen sich in einem Erbteilungsstreit in Lausanne gegenüber. In einem parallelen Verfahren in Grossbritannien wurde F. zur Übernahme gewisser Kosten verurteilt. Sie zahlte diese innert der ihr angesetzten Frist nicht, hinterlegte den Betrag aber schliesslich. Vor diesem Hintergrund verlangen A., B., C., D. und E., F. sei zur Leistung von Sicherheit für die ihnen voraussichtlich im Schweizer Verfahren entstehenden Kosten zu verurteilen.
iusNet ErbR 04.06.2021

Postulationsfähigkeit des Anwalts / Vertretungsverbot: Zuständigkeit

Rechtsprechung
Prozessrechtliche Fragen
A. und B. liegen bezüglich des Nachlasses von C. im Streit. Mit Entscheid vom Januar 2020 beauftratge die Justice de Paix den Notar E. mit der Errichtung eines Inventars. Gegen diesen Entscheid erhob B., vertreten durch H., Berufung mit dem Antrag, es sei ein anderer Notar zu beauftragen. Im Rahmen dieses Verfahrens stellte A. das Gesuch, es sei ein Vertretungsverbot gegen H. wegen Interessenkonflikts auszusprechen. Das kantonale Gericht trat auf das Gesuch nicht ein. Dagegen erhob A. Beschwerde.
iusNet ErbR 04.06.2021

Inkrafttreten des neuen Erbrechts per 1. Januar 2023

Gesetzgebung
Vorsorge- und Nachlassplanung

Medienmitteilung vom 19. März 2021

An seiner Sitzung vom 19. Mai 2021 hat der Bundesrat beschlossen, das revidierte Erbrecht auf den 1. Januar 2023 in Kraft zu setzen. Damit können Erblasser künftig über einen grösseren Teil ihres Vermögens frei verfügen.
iusNet ErbR 04.06.2021

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