Anfechtung eines den Antrag auf Sistierung des Schlichtungsverfahrens gutheissenden Entscheids
Anfechtung eines den Antrag auf Sistierung des Schlichtungsverfahrens gutheissenden Entscheids
Anfechtung eines den Antrag auf Sistierung des Schlichtungsverfahrens gutheissenden Entscheids
Am 3. Februar 2020 reichte B. beim Regionalgericht Oberland in Thun/BE ein auf Wiederherstellung ihres Pflichtteils gerichtetes Schlichtungsgesuch gegen E., A., C. und D. ein. Am folgenden Tag reichte sie gegen dieselben Parteien ein ähnliches Gesuch bei der delegierten Richterin der Chambre patrimoniale du Tribunal cantonal du canton de Vaud ein. Gleichentags ersuchte sie bei der delegierten Richterin um Sistierung des Verfahrens mit der Begründung, dass ein ähnliches Gesuch bereits bei den Justizbehörden des Kantons Bern eingereicht worden sei.
Mit Verfügung vom 8. Juni 2020 lehnte die delegierte Richterin den Antrag auf Sistierung ab, setzte die Schlichtungsverhandlung für den 15. September 2020 an und dispensierte die Parteien gemäss ihren Anträgen vom persönlichen Erscheinen. Die Schlichtungsverhandlung fand im Beisein der Parteivertreter statt. Anlässlich derselben ersuchte der Anwalt von B. erneut um Sistierung des Verfahrens wegen Litispendenz. Der Anwalt von E. beantragte die Feststellung, dass von der gesuchstellenden Partei keine Spezialvollmacht für diese Anhörung eingereicht worden sei, sodass das Schlichtungsgesuch als zurückgezogen zu...
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