Modernisierung des Abstammungsrechts: Bundesrat sieht Diskussionsbedarf
Modernisierung des Abstammungsrechts: Bundesrat sieht Diskussionsbedarf
Modernisierung des Abstammungsrechts: Bundesrat sieht Diskussionsbedarf
Das Abstammungsrecht im ZGB regelt, wer Mutter und wer Vater eines Kindes ist, in wessen Verantwortung das Kind aufwächst und wessen Namen und Bürgerrechte es trägt. An das Abstammungsrecht knüpfen aber auch die Unterhaltsberechtigung, Unterstützungspflichten sowie das Erb- und Pflichtteilsrecht an.
Das geltende Abstammungsrecht geht nach wie vor vom traditionellen Bild einer Familie, d.h. verheirateten Eltern mit gemeinsamem Kind oder gemeinsamen Kindern aus. Seit der Revision des Kindesrechts von 1976 hat sich aber viel geändert: Zu den gelebten Familienentwürfen/Familienformen gehören längst auch Alleinerziehenden-, Patchwork- und Regenbogenfamilien. Gleichzeitig haben sich die Möglichkeiten der Fortpflanzungsmedizin stark entwickelt. Mit Blick auf das in der Verfassung verankerte Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung stellen sich im Zusammenhang mit dieser Entwicklung verschiedene Fragen.
Vor diesem Hintergrund beauftragte die Kommission für Rechtsfragen des Ständerats mit dem Postulat 18.3714 «Überprüfung des Abstammungsrechts» vom 21. August 2018 den Bundesrat, den Reformbedarf im Abstammungsrecht zu prüfen und dem Parlament in einem Bericht...
Der komplette Artikel mit sämtlichen Details steht exklusiv iusNet Abonnenten zur Verfügung.