Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 17. Dezember 2021 vom Bericht der in Erfüllung des Postulats 18.3714 «Überprüfung des Abstammungsrechts» eingesetzten interdisziplinären Expertengruppe Kenntnis genommen. In seinem diesbezüglichen Bericht an das Parlament schliesst auch der Bundesrat auf einen gewissen Reformbedarf, insb. bei der Anfechtung der Vaterschaftsvermutung des Ehemanns, bei der Regelung der privaten Samenspende sowie beim Recht auf Kenntnis der Abstammung und der Nachkommenschaft.