iusNet Erbrecht

Schulthess Logo

Erbrecht > Modulspezifische Rechtsgebiete > Prozessrechtliche Fragen

Prozessrechtliche Fragen

Prozessrechtliche Fragen

Versterben des Beklagten während hängigem Verfahren

Rechtsprechung
Prozessrechtliche Fragen
Stirbt die beklagte Partei während des hängigen Verfahrens, so treten die nicht ausschlagenden Erben als einfache Streitgenossen in den hängigen Prozess ein. Der Parteiwechsel ist ohne Zustimmung der Parteien möglich, da er aufgrund ausdrücklicher gesetzlicher Vorschrift erfolgt. Einem Vorgehen nur mehr gegen einzelne der einfachen Streitgenossen steht das materielle Recht nicht entgegen, doch liegt diesfalls wiederum ein Parteiwechsel vor, der mangels ausdrücklicher gesetzlicher Vorschrift die Zustimmung aller Parteien voraussetzt.
iusNet ErbR 07.04.2021

Schweizerische Tagung für Zivilverfahrensrecht: Zehn Jahre ZPO - Zwischenstand und Perspektive

Veranstaltungen
Videokonferenzen, Parteigutachten und der Aufschub der Vollstreckbarkeit beschreiben einige der aktuellen Probleme, die sich im zehnten Anwendungsjahr der schweizerischen Zivilprozessordnung stellen. Die Anforderungen des Bundesgerichts an die Rechtsschriften, Rechtsbegehren und die Prozessführung überhaupt werfen die Frage auf, ob der schweizerische Zivilprozess formalistisch gehandhabt wird und welche Spielräume die ZPO lässt. Solche und weitere Fragen werden anhand der Referate ausgewiesener Experten diskutiert und dabei das laufende Gesetzgebungsverfahren für eine Revision der ZPO im Blick behalten.

Rechtskraft des eine Ungültigkeitsklage abweisenden Urteils trotz hängiger Beschwerde an das Bundesgericht?

Rechtsprechung
Prozessrechtliche Fragen
Ein Gestaltungsurteil i.S.v. Art. 103 Abs. 2 lit. a BGG liegt gemäss Obergericht nur vor, wenn mit dem angefochtenen Entscheid die geltende Rechtslage verändert wurde. Nur dann sei die aufschiebende Wirkung von Gesetzes wegen nötig, um unsinnige Resultate zu vermeiden. Bei Abweisung einer Gestaltungsklage ändert sich die Rechtslage nicht. Die Abweisung der Ungültigkeitsklage erwies sich damit trotz vor Bundesgericht hängigem Beschwerdeverfahren als rechtskräftig und das Gesuch des Berufungsklägers um Ausstellung eines Erbscheins wurde gutgeheissen.
iusNet ErbR 22.02.2021

Entbindung vom ärztlichen Berufsgeheimnis

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
Prozessrechtliche Fragen
Die Schweigepflicht des Arztes endet grundsätzlich nicht mit dem Tod des Patienten und ist auch gegenüber Erben zu wahren. Ohne einen unmittelbaren Zusammenhang zu einem erbrechtlichen Verfahren lässt sich die erbrechtliche Relevanz von verlangten Informationen nur abstrakt beurteilen. Weder ist die blosse Möglichkeit, dass das Testament wegen Urteilsunfähigkeit infolge der Medikation ungültig sein könnte, ausreichend, um die Entbindung von der Schweigepflicht zu rechtfertigen, noch stellt das Interesse an der Erstellung der materiellen Wahrheit schon per se ein überwiegendes Interesse dar.
iusNet ErbR 18.02.2021

2. Workshop Zivilprozessrecht (mit neuen Fällen, 2. Durchführung )

Veranstaltungen
Donnerstag, 18. März 2021 - 13:30 bis 17:00
Workshop; es werden konkrete Fälle des Zivilprozessrechts vorgestellt und mögliche Lösungen dazu im Plenum erarbeitet, u.a. zu Fragen aus folgenden Themenkreisen: nationale und internationale Zuständigkeit, sachliche Zuständigkeit, Verrechnung im Prozess, Feststellungs- und Stufenklagen sowie Klageänderung.

Keine Erbbescheinigung für die gemäss Testament später zu gründende Stiftung mangels Rechtsschutzinteresses

Rechtsprechung
Prozessrechtliche Fragen
Das Kantonsgericht setzte an die Stelle der von der Vorinstanz verneinten Prozess- und Parteifähigkeit zwei andere Begründungen, weshalb die Abweisung des Gesuchs um Ausstellung einer Erbbescheinigung zu bestätigen sei. Wenn sich das Kantonsgericht nicht mit dem Thema der Partei- und Prozessfähigkeit befasst, verletzt es daher den Gehörsanspruch nicht. Der Beschwerdeführerin gelingt es nicht, die Erkenntnis des Kantonsgerichts, es fehle ihr bezüglich der Ausstellung einer Erbbescheinigung an einem aktuellen Rechtsschutzinteresse, weil der Nachlass erst nach dem Ableben von B. dem Stiftungszweck zuzuführen sei, als verfassungswidrig auszuweisen.
iusNet ErbR 03.02.2021

Anfechtbarkeit eines Entscheids, mit dem die Behörde mitteilt, wer sich zur Ausschlagung zu äussern hat

Rechtsprechung
Prozessrechtliche Fragen
Die protokollierte Ausschlagungserklärung ist ein beschwerdefähiger Endentscheid i.S.v. Art. 90 BGG. Im vorliegenden Fall wurde allerdings nicht eine protokollierte Ausschlagungserklärung angefochten, sondern ein Entscheid, mit welchem die zuständige Behörde festhielt, wer sich infolge Ausschlagung der Erbschaft durch alle nächsten gesetzlichen Erben noch zur Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft zu äussern hat, und damit um einen selbständig eröffneten Vor- oder Zwischenentscheid, der nur unter den besonderen Voraussetzungen von Art. 93 Abs. 1 BGG anfechtbar gewesen wäre.
iusNet ErbR 03.02.2021

Honorar der unentgeltlichen Rechtsbeiständin bei unterbliebener formeller gerichtlicher Bestellung

Rechtsprechung
Prozessrechtliche Fragen
RA X. informierte das Gericht einen Monat nach Entlassung des ehemaligen Rechtsbeistands infolge des gerichtlich bewilligten Wechsels über ihre Mandatierung und reichte die entsprechende Vollmacht ein. Das konnte nicht anders denn als Antrag auf Ernennung interpretiert werden, denn auch Prozesshandlungen der Parteien sind nach Treu und Glauben auszulegen. Die aufgrund des fehlenden Wahlrechts notwendige formelle Ernennung ist rückwirkend nachzuholen und X. wird zu entschädigen sein.
iusNet ErbR 18.12.2020

Vertretung der Erbengemeinschaft in dringlichen Fällen

Rechtsprechung
Prozessrechtliche Fragen
Gemäss der Rechtsprechung besteht in dringenden Fällen, in denen die Interessen der Erbengemeinschaft rasches Handeln erfordern, eine Ausnahme vom Grundsatz des gemeinsamen Handelns. Die Genfer Cour de Justice bestätigte die Berechtigung einer Erbin, ohne die Zustimmung des einzigen Miterben die Betreibung gegen diesen für Mietzinsforderungen der Erbengemeinschaft einzuleiten, nachdem die Verjährungsfrist abzulaufen drohte, der Miterbe die Unterzeichnung eines Verjährungsverzichts verweigert hatte und der Auftrag des amtierenden Spezialerbenvertreters unklar war.
iusNet ErbR 18.12.2020

Seiten