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Prozessrechtliche Fragen

Prozessrechtliche Fragen

Erfordernis des gemeinsamen Handelns der Erben im Berufungsverfahren

Rechtsprechung
Prozessrechtliche Fragen
Rechtsmittel sind von allen Erben gemeinsam zu ergreifen (notwendige Streitgenossenschaft). Zwei von den beiden Erben separat eingereichte Berufungen mit unterschiedlichen Rechtsmittelbegehren, die sich auch bei grosszügiger Auslegung nicht in Einklang bringen lassen, und unterschiedlichen, sich z.T. widersprechenden und nicht hinreichenden begründeten Rügen vermögen das Erfordernis des gemeinsamen Handelns nicht zu erfüllen, weshalb auf sie nicht eingetreten werden kann.
iusNet ErbR 10.04.2019

Fehler im Urteil - Korrektur?

Rechtsprechung
Prozessrechtliche Fragen
Es kann offenbleiben, ob das Gericht von der teilweise landwirtschaftlichen Nutzung eines Grundstücks, welche die Anwendbarkeit des BGBB und damit das Verbot der freiwilligen Versteigerung nach sich zog, hätte wissen müssen. Das erkennende Gericht kann ein Urteil grundsätzlich nicht mehr von sich aus ändern; eine Korrektur hat vielmehr auf dem Rechtsmittelweg zu erfolgen. Ist ein Urteil schon in Rechtskraft erwachsen und liegt kein Fall der Erläuterung/Berichtigung vor, stellt die ZPO nur noch das Rechtsmittel der Revision zur Verfügung.
iusNet ErbR 10.04.2019

Forderung aus Vermächtnis: Zulässigkeit von Klageänderungen

Rechtsprechung
Erbrechtliche Klagen
Prozessrechtliche Fragen
Eine Klageänderung, die zu einer Änderung der Verfahrensart führt, ist gemäss Art. 227 Abs. 1 ZPO unzulässig. Wer einen vom objektiv verstandenen Sinn und Wortlaut eines Testaments abweichenden Willen des Erblassers behauptet, muss die konkreten Umstände vortragen und die entsprechenden Beweismittel bezeichnen, mit denen diese bewiesen werden können.
iusNet ErbR 26.03.2019

Beschwerde an das Bundesgericht (Vermächtnisklage): Eintretensvoraussetzungen

Rechtsprechung
Erbrechtliche Klagen
Prozessrechtliche Fragen
Anfechtungsobjekt im Beschwerdefahren ist einzig der Entscheid der Vorinstanz. Bezüglich des Sachverhalts stellt das Bundesgericht auf die vorinstanzlichen Feststellungen ab, soweit diese nicht offensichtlich unrichtig bzw. willkürlich sind. Es befasst sich im Rahmen der Beschwerde wegen Rechtsverletzungen gemäss Art. 95 f. BGG nur mit formell ausreichend begründeten Einwänden. Wer einen vom Wortlaut des Testaments abweichenden Willen des Erblassers behauptet und daraus Rechte ableitet, trägt dafür die Beweislast.
iusNet ErbR 26.03.2019

Beschwerde gegen eine Eröffnungsverfügung: Schützenswertes Interesse als Eintretensvoraussetzung

Rechtsprechung
Prozessrechtliche Fragen
Strukturiertes Vermögen
Nachlassabwicklung
Die Beschwerde ans Bundesgericht setzt ein aktuelles rechtlich geschütztes Interesse an der Aufhebung oder Änderung des angefochtenen Entscheides voraus. Theoretische Überlegungen und Mutmassungen vermögen ein solches nicht zu begründen. Die Erbscheinprognose in der Eröffnungsverfügung schliesst aufgrund ihres provisorischen Charakters nicht aus, dass auch einer anderen als den darin genannten Personen auf Verlangen eine Erbenbescheinigung ausgestellt wird. Weshalb sich die Vorinstanz unter Unterstellung der Existenz der Erbstiftung Y. in Gründung zu deren Berufung hätte äussern müssen, ist daher nicht ersichtlich.
iusNet ErbR 26.03.2019

Auslegung eines Rechtsgebegehrens zur Anfechtung einer materiellen Enterbung

Rechtsprechung
Erbrechtliche Klagen
Prozessrechtliche Fragen
Rechtsbegehren sind objektiv nach allgemeinen Grundsätzen und unter Berücksichtigung von Treu und Glauben im Lichte der Begründung auszulegen. Die Klägerin hat klar zum Ausdruck gebracht, dass sie am Nachlass der Mutter teilhaben will und die testamentarische Einsetzung des überlebenden Ehegatten als Alleinerbe anficht. Trotz des das Rechtsbegehren einleitenden Satzteils «Es sei festzustellen» lassen der rechtliche Rahmen und die Klagebegründung daher auf ein Herabsetzungsbegehren schliessen.
iusNet ErbR 12.03.2019

Erbschaftsinventar und amtliche Mitwirkung bei der Teilung

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
Prozessrechtliche Fragen
Das Inventar gemäss Art. 553 ZGB gehört zu den Sicherungsmassregeln und ist damit eine vorsorgliche Massnahme, gegen die mit Beschwerde an das Bundesgericht nur die Verletzung verfassungsmässiger Rechte gerügt werden kann. Nichts anderes gilt für die amtliche Mitwirkung bei der Teilung gemäss Art. 609 Abs. 2 ZGB.
iusNet ErbR 12.03.2019

Sicherstellung von Nachlassschulden

Rechtsprechung
Prozessrechtliche Fragen
Der Anspruch auf Sicherstellung von Erbschaftsschulden wird nicht dadurch verwirkt, dass er nicht bereits in einem allfälligen Erbteilungsprozess geltend gemacht wurde. Vielmehr kann die Sicherstellung jederzeit auch selbständig in einem separaten Verfahren geltend gemacht werden, wobei in zeitlicher Hinsicht insofern eine Beschränkung besteht, als die vollzogene Teilung den Anspruch untergehen lässt.
iusNet ErbR 25.02.2019

Ungültigkeitsklage zur Absetzung eines Willensvollstreckers

Rechtsprechung
Erbrechtliche Klagen
Prozessrechtliche Fragen
- aktualisiert - 
Das Bundesgericht hebt den Entscheid des Kantonsgerichts auf. Es bejaht die Passivlegitimation des allein eingeklagten Willensvollstreckers und bestätigt die ältere Rechtsprechung, wonach die Ungültigerklärung der Willensvollstreckung auch für nicht am Prozess beteiligte Erben und Begünstigte die Einsetzung dahinfallen lässt.
iusNet ErbR 25.02.2019

Anspruch des zur Nutzniessung am gesamten Nachlass eingesetzten überlebenden Ehepartners auf Ausstellung einer Erbenbescheinigung

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
Prozessrechtliche Fragen
Nach ständiger Rechtsprechung gehört die vollständige und präzise Bezeichnung aller Erben, einschliesslich des überlebenden Ehegatten, dem die Nutzniessung nach Massgabe von Art. 473 ZGB zusteht, zum notwendigen Inhalt der Erbenbescheinigung. Die Erbenstellung des zur Nutzniessung am gesamten Nachlass eingesetzten überlebenden Ehegatten geht erst mit dessen endgültigem Verzicht auf die Geltendmachung des Pflichtteils anstelle der Nutzniessung oder durch entsprechendes Urteil unter.
iusNet ErbR 25.02.2019

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