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Prozessrechtliche Fragen

Prozessrechtliche Fragen

Revisionsgesuch gegen einen mangels Beschwer ergangenen Nichteintretensentscheid des Bundesgerichts

Rechtsprechung
Prozessrechtliche Fragen
Werden Anträge im Urteil explizit erwähnt und im Sinne eines Nichteintretens behandelt, liegt weder der Revisionsgrund der unbeurteilt gebliebenen Anträge noch derjenige der aus Versehen nicht berücksichtigten in den Akten liegenden erheblichen Tatsachen vor. Eine angeblich unrichtige rechtliche Würdigung oder Rechtsauffassung des Bundesgerichts kann nicht Gegenstand einer Revision sein.
iusNet ErbR 23.12.2019

Beschwerde an das Bundesgericht gegen einen kantonalen Nichteintretensentscheid

Rechtsprechung
Prozessrechtliche Fragen
Wird ein Nichteintretensentscheid angefochten, sind vor Bundesgericht einzig Aufhebungs- und Rückweisungsbegehren zulässig, nicht aber solche um Entscheid in der Sache selbst. Ausstandsbegehren gemäss Art. 47 ff. ZPO bezwecken, die Beurteilung einer Sache durch ein unabhängiges und unparteiliches Gericht sicherzustellen. Davon nicht mitumfasst sind die Vorbereitung der Durchführung anderer Verfahren oder die Schaffung der Grundlagen für solche; entsprechende Rechtsbegehren sind unzulässig.
iusNet ErbR 23.12.2019

Behauptungs- und Substanziierungslast; Auslegung von Rechtsbegehren

Rechtsprechung
Erbrechtliche Klagen
Prozessrechtliche Fragen
- aktualisiert - 
Das Obergericht bestätigt die konstante Rechtsprechung, wonach es nicht genügt, wenn sich eine bestimmte Tatsache oder das Klagefundament lediglich aus den eingereichten Unterlagen ergibt, ohne dass sich die Partei in ihren Vorträgen darauf beruft. Es hätte am Kläger gelegen darzulegen, inwiefern die angefochtene Verfügung ungültig sein soll. Es ist auch bei unvertretenen Parteien nicht Aufgabe des Gerichts, die Rechtsbegehren korrekt zu formulieren; das würde den Rahmen der gerichtlichen Fragepflicht sprengen und den Gleichbehandlungsgrundsatz verletzen. - Das Bundesgericht heisst die gegen dieses Urteil erhobene Beschwerde gut.
iusNet ErbR 17.12.2019

Legitimation zur Beschwerde gegen die Zustimmung der KESB zum vom Beistand des noch minderjährigen Erben geschlossen Vergleich

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
Prozessrechtliche Fragen
- aktualisiert - 
Das Obergericht verneint die Beschwerdelegitimation der Mutter eines minderjährigen Erben, die gegen die Zustimmung der KESB zu einem Vergleich vorgegangen war, den der mit der Verwaltung des Nachlasses für den Minderjährigen betraute Beistand mit der Lebenspartnerin des Erblassers betreffend deren Rechte aus dem Testament abgeschlossen hatte. Die Vertretungsbefugnis mit Bezug auf das Nachlassvermögen sei der Mutter entzogen gewesen, weshalb sie für diesen Bereich ihre Legimitation weder darauf abstützen könne, dass sie eine nahestehende Person sei, noch darauf, dass sie im Verfahren vor der Vorinstanz beteiligt war. – Das Bundesgericht hebt den Nichteintretensentscheid des Obergerichts auf.
iusNet ErbR 27.11.2019

Vorsorgliche Massnahmen in einem Erbstreit: Örtliche Zuständigkeit bei internationalem Sachverhalt

Rechtsprechung
Internationales Erbrecht
Prozessrechtliche Fragen
Die Ermittlung auch des ausländischen Rechts ist nicht Tat-, sondern Rechtsfrage, weshalb die gewöhnlichen Beweisregeln nicht zur Anwendung kommen. Wirken die Parteien z.B. durch Beibringung privater Gutachten mit, so können diese schon begrifflich keine Noven darstellen. Obwohl die für Letztere geltenden zeitlichen Schranken nicht einfach übernommen werden dürfen, verlange ein geordneter Prozessablauf nach einer gewissen (zeitlichen) Regelung des Verfahrens des Nachweises ausländischen Rechts. Das Bundesgericht lässt die Frage, bis wann diesbezügliche Rechtsgutachten eingebracht werden können, aber letztendlich mit Verweis auf seine beschränkte Kognition offen.
iusNet ErbR 26.07.2019

Protokollierung der Ausschlagungserklärung, Dreimonatsfrist und Überschuldungsvermutung

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
Prozessrechtliche Fragen
Die Überschuldung macht wegen der damit verbundenen Vermutung gemäss Art. 566 Abs. 2 ZGB die Ausschlagung entbehrlich. Wenn die Überschuldung dann aber nicht erhärtet werden kann, kommt es gemäss Obergericht gleichwohl auf die Ausschlagung und damit auch die Einhaltung der Dreimonatsfrist an.
iusNet ErbR 10.07.2019

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