Revisionsgesuch gegen einen mangels Beschwer ergangenen Nichteintretensentscheid des Bundesgerichts
Revisionsgesuch gegen einen mangels Beschwer ergangenen Nichteintretensentscheid des Bundesgerichts
Revisionsgesuch gegen einen mangels Beschwer ergangenen Nichteintretensentscheid des Bundesgerichts
A. und D. sind Geschwister. Am 1.3.2019 reichten sie im Zusammenhang mit einem Erbstreit beim Regionalgericht je eine «zivilrechtliche Auskunftsklage im Erbfall» gegen eine Bank und eine Versicherung ein. Mit Verfügung vom 17.3.2019 lud der Gerichtspräsident die Kläger i.S.v. Art. 132 Abs. 2 ZPO ein, ihre Klagen noch einmal in verständlicher Form einzureichen, andernfalls die Klagen als nicht erfolgt gälten. Am 26.3.2019 stellte das Gericht fest, dass die Klagen trotz neuerlicher Eingabe unverständlich geblieben seien und damit gestützt auf Art. 132 Abs. 2 ZPO als nicht erfolgt gälten.
Gegen diese Zurückweisung der «zivilrechtlichen Auskunftsklage im Erbfall» reichten sowohl A. als auch D. Beschwerde beim Obergericht ein. Dieses hiess die Beschwerden teilweise gut. Die Eingaben seien zwar «weitschweifig, langatmig und unangenehm zu lesen». Es sei aber ersichtlich, dass es um Offenlegung gehe; ein Fall von Art. 132 Abs. 2 ZPO liege nicht vor. Obwohl der Entscheid des Obergerichts grundsätzlich zu ihren Gunsten lautete, erhob jedes der Geschwister in der Folge Beschwerde an das Bundesgericht. Dieses trat auf die Beschwerden nicht ein, da A. und D. vor Obergericht Recht...
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