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Prozessrechtliche Fragen

Prozessrechtliche Fragen

Legitimation zur Beschwerde gegen die Zustimmung der KESB zum vom Beistand des noch minderjährigen Erben geschlossen Vergleich

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
Prozessrechtliche Fragen
- aktualisiert - 
Das Obergericht verneint die Beschwerdelegitimation der Mutter eines minderjährigen Erben, die gegen die Zustimmung der KESB zu einem Vergleich vorgegangen war, den der mit der Verwaltung des Nachlasses für den Minderjährigen betraute Beistand mit der Lebenspartnerin des Erblassers betreffend deren Rechte aus dem Testament abgeschlossen hatte. Die Vertretungsbefugnis mit Bezug auf das Nachlassvermögen sei der Mutter entzogen gewesen, weshalb sie für diesen Bereich ihre Legimitation weder darauf abstützen könne, dass sie eine nahestehende Person sei, noch darauf, dass sie im Verfahren vor der Vorinstanz beteiligt war. – Das Bundesgericht hebt den Nichteintretensentscheid des Obergerichts auf.
iusNet ErbR 27.11.2019

Vorsorgliche Massnahmen in einem Erbstreit: Örtliche Zuständigkeit bei internationalem Sachverhalt

Rechtsprechung
Internationales Erbrecht
Prozessrechtliche Fragen
Die Ermittlung auch des ausländischen Rechts ist nicht Tat-, sondern Rechtsfrage, weshalb die gewöhnlichen Beweisregeln nicht zur Anwendung kommen. Wirken die Parteien z.B. durch Beibringung privater Gutachten mit, so können diese schon begrifflich keine Noven darstellen. Obwohl die für Letztere geltenden zeitlichen Schranken nicht einfach übernommen werden dürfen, verlange ein geordneter Prozessablauf nach einer gewissen (zeitlichen) Regelung des Verfahrens des Nachweises ausländischen Rechts. Das Bundesgericht lässt die Frage, bis wann diesbezügliche Rechtsgutachten eingebracht werden können, aber letztendlich mit Verweis auf seine beschränkte Kognition offen.
iusNet ErbR 26.07.2019

Protokollierung der Ausschlagungserklärung, Dreimonatsfrist und Überschuldungsvermutung

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
Prozessrechtliche Fragen
Die Überschuldung macht wegen der damit verbundenen Vermutung gemäss Art. 566 Abs. 2 ZGB die Ausschlagung entbehrlich. Wenn die Überschuldung dann aber nicht erhärtet werden kann, kommt es gemäss Obergericht gleichwohl auf die Ausschlagung und damit auch die Einhaltung der Dreimonatsfrist an.
iusNet ErbR 10.07.2019

Stufenklage in einem Erbteilungsstreit

Rechtsprechung
Erbrechtliche Klagen
Prozessrechtliche Fragen
Aus der Hilfsfunktion des präparatorischen Informationsanspruchs im Rahmen einer Stufenklage folgt, dass er sich nur auf relevante Informationen bezieht, das heisst auf solche, die für die inhalts- oder umfangmässige Bestimmung des Zielanspruchs von Interesse sind. Art. 85 ZPO entbindet lediglich von der einstweiligen Bezifferung, nicht aber von der Begründung der Hauptansprüche. Ein zwar klares, aber zu umfassendes Auskunftsbegehren hat der Richter in geeigneter Weise einzugrenzen.
iusNet ErbR 24.06.2019

Wiederherstellungsgesuch in einem Erbteilungsverfahren: Geltendmachung der Nichtigkeit; negative Prozessvoraussetzung der Res iudicata

Rechtsprechung
Prozessrechtliche Fragen
Die Feststellung der Nichtigkeit ist Aufgabe der «mit der Sache befassten» Behörde, wobei eine Behörde mit einer Sache befasst ist, wenn sich die behauptete Nichtigkeit auf den Ausgang des Verfahrens auswirken kann. Nichtige Entscheide erwachsen nicht in Rechtskraft, wohl aber – sofern sie nicht an einem eigenen Nichtigkeitsgrund leiden – Entscheide, die sich mit der behaupteten Nichtigkeit befassen, auch wenn sie diese verneinen.
iusNet ErbR 27.05.2019

Wer zahlt für unnötige Prozesskosten?

Rechtsprechung
Prozessrechtliche Fragen
Eine Freizügigkeitsstiftung verlangte vom überlebenden Ehegatten für die Auszahlung des Freizügigkeitsguthabens die Vorlage eines Erbscheins. Das Bezirksgericht wies das Ausstellungsgesuch wegen Ausschlagung der Erbschaft ab. Das Obergericht auferlegt die Kosten für dieses aussichtslose und, da die Berechtigung am Guthaben nicht dem Erbrecht folgt, unnötige Verfahren in Anwendung von Art. 108 ZPO der Freizügigkeitsstiftung, an welche höhere Anforderungen gestellt werden können und müssen als an den rechts- und sprachunkundigen ausländischen Hilfsarbeiter.
iusNet ErbR 14.05.2019

Verweigerung der unentgeltlichen Rechtspflege wegen Aussichtslosigkeit des Rechtsbegehrens

Rechtsprechung
Prozessrechtliche Fragen
Nachlassverwaltung
Die Gewährung unentgeltlicher Rechtspflege setzt neben der Mittellosigkeit voraus, dass das Rechtsbegehren nicht aussichtslos erscheint. Begehrt ein Erbe ausschliesslich seine Einsetzung als Erbenvertreter und wehren sich die andere Erben gegen diese, so ist zur Vermeidung von Interessenkonflikten von dessen Bestellung abzusehen. Die Vorinstanz durfte daher auf Aussichtslosigkeit schliessen und die für dieses Verfahren verlangte unentgeltliche Rechtspflege verweigern.
iusNet ErbR 14.05.2019

Erbunwürdigkeit durch Erbschleicherei (Vorspiegelung einer Erkrankung)

Rechtsprechung
Erbrechtliche Klagen
Prozessrechtliche Fragen
- aktualisiert - 
Die Anfechtbarkeit eines Zwischenentscheids, der weder die Zuständigkeit noch ein Ausstandsbegehren betrifft, setzt voraus, dass der angefochtene Entscheid einen nicht wieder gutzumachenden Nachteil bewirken kann (Art. 93 Abs. 1 lit. a BGG) oder die Gutheissung der Beschwerde sofort einen Endentscheid herbeiführen und damit einen bedeutenden Aufwand an Zeit oder Kosten für ein weitläufiges Beweisverfahren ersparen würde (Art. 93 Abs. 1 lit. b BGG). Diese Voraussetzungen erachtete das Bundesgericht als nicht gegeben.
iusNet ErbR 29.04.2019

Auf die richterliche Würdigung einer Verkehrswertschätzung anwendbares Recht

Rechtsprechung
Erbrechtliche Klagen
Prozessrechtliche Fragen
Das Bundesgericht entscheidet, dass in einer seit 2004 dauernden gerichtlichen Auseinandersetzung, in welcher zuletzt noch der Anrechnungswert eines Grundstücks streitig war, auf die Würdigung der gerichtlich angeordneten Verkehrswertschätzung Art. 618 aZGB anwendbar ist. Sie ist damit der freien richterlichen Beweiswürdigung entzogen und der Richter darf vom Ergebnis des Gutachtens nur abweichen, wenn die Schätzung an prozessualen oder anderen schwerwiegenden Mängeln leidet.
iusNet ErbR 29.04.2019

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