Revision der ZPO: Der Zugang zu den Gerichten soll erleichtert werden
Revision der ZPO: Der Zugang zu den Gerichten soll erleichtert werden
Revision der ZPO: Der Zugang zu den Gerichten soll erleichtert werden
Mit der Inkraftsetzung der Zivilprozessordnung per 1.1.2011 wurde das Zivilprozessrecht schweizweit vereinheitlicht. Die geltende Regelung hat sich in der Praxis insgesamt bewährt. Punktuelle Änderungen sollen jedoch Privaten und Unternehmen den Zugang zum Gericht erleichtern und die Rechtssicherheit verbessern. Dazu schlägt der Bundesrat folgende Massnahmen vor:
1. Erleichterung des Zugangs zu den Gerichten
a) Abbau von Kostenschranken
Dem geltenden Prozesskostenrecht ist viel Kritik erwachsen (vgl. z.B. Daniel Gerny, Der Gang vor Gericht wird zum Luxusgut – im Extremfall droht Klägern der Ruin, Neue Zürcher Zeitung vom 13. Februar 2018, S. 15). Diese Situation soll verbessert werden, insbesondere um den Zugang zum Gericht auch für Parteien, die weder besonders begütert sind noch Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege haben, zu sichern:
Gemäss dem geltenden Art. 98 ZPO kann das Gericht von der klagenden Partei einen Vorschuss bis zur Höhe der mutmasslichen Gerichtskosten verlangen. Nach dem Entwurf soll der Kostenvorschuss neu grundsätzlich auf maximal die Hälfte der mutmasslichen Gerichtskosten begrenzt werden (Art. 98 Abs. 1 E-ZPO)....
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