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ZPO-Revisionsvorlage: Unbefriedigende Scheinlösung in der Kostenfrage*

ZPO-Revisionsvorlage: Unbefriedigende Scheinlösung in der Kostenfrage*

Kommentierung
Prozessrechtliche Fragen

ZPO-Revisionsvorlage: Unbefriedigende Scheinlösung in der Kostenfrage*

Die Vereinheitlichung des Zivilprozessrechts gilt in der schweizerischen Juristenwelt als grosse Errungenschaft, weil es nach über einhundertjährigem Kampf gelungen ist, in unserem kleinen Land mit hoher Mobilität endlich eine einheitliche Verfahrensordnung für Zivilprozesse zu schaffen, welche auch im Alltagsleben jede Person betreffen können. Die Hoffnung bestand, dass damit die Zivilprozessverfahren für die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes übersichtlicher, einfacher und leichter werden. Auch der Unterzeichnende war zeit seines Richterlebens ein Anhänger einer solchen Reform. Nun leben wir seit bald zehn Jahren mit der neuen Schweizerischen Zivilprozessordnung vom 19. Dezember 2008 (ZPO) und konnten vertiefte Erfahrungen mit der neuen Prozessordnung sammeln. Leider haben sich die in die Reform gesetzten Hoffnungen nur teilweise erfüllt. Insgesamt ist die Verfahrensordnung für Zivilprozessverfahren deutlich formalistischer geworden (u.a. strengere Verhandlungsmaxime und bedeutsame Einschränkung des Novenrechts), was die Prozessführung insbesondere in Kantonen mit früher liberalerer Prozessordnung schwieriger gemacht und zu zunehmend längeren Rechtsschriften geführt hat. 

Besonders verheerend aber wirkte sich die neue, vom Bundesgesetzgeber auf Druck der Kantone bzw. wegen deren finanzieller Interessen eingeführte Kostenregelung aus (volle Kostenvorschusserhebung als Regel; Überwälzung des Inkasso- und Insolvenzrisikos für die Prozesskosten auf die privaten Parteien; kein bundesrechtlicher Rahmentarif). Dies hat das finanzielle Risiko der Führung von Zivilprozessen in bisher in keinem Kanton bestehende, fast unermessliche Höhe getrieben und die Prozessführung für den Mittelstand, welcher nicht von der unentgeltlichen Rechtspflege profitieren kann, sehr stark erschwert. Die Experten des Zivilprozessrechts haben diese Regelung praktisch unisono von Anfang an abgelehnt und vor den rechtsschutzfeindlichen Neuerungen gewarnt. Im Laufe der letzten...

iusNet ErbR 30.06.2020

 

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