Rechtskraft des eine Ungültigkeitsklage abweisenden Urteils trotz hängiger Beschwerde an das Bundesgericht?
Rechtskraft des eine Ungültigkeitsklage abweisenden Urteils trotz hängiger Beschwerde an das Bundesgericht?
Rechtskraft des eine Ungültigkeitsklage abweisenden Urteils trotz hängiger Beschwerde an das Bundesgericht?
A. und B. sind die Söhne und gesetzlichen Erben des verstorbenen C. Mit Urteil vom 2. Juni 2015 eröffnete das Einzelgericht am Bezirksgericht (Vorinstanz) im Nachlass von C. drei letztwillige Verfügungen. Es ermittelte in provisorischer Auslegung derselben, dass A. als Alleinerbe eingesetzt sei, und stellte diesem vorbehaltlich einer allfälligen Einsprache eine Erbbescheinigung in Aussicht. B. erhob am 9. Juni 2015 Einspruch und erhob in der Folge eine Ungültigkeitsklage, die das Bezirksgericht abwies. Nachdem das Obergericht die Berufung gegen diesen Entscheid ebenfalls abgewiesen hatte (Urteil vom 3. Juli 2019), gelangte B. im September 2019 mit Beschwerde an das Bundesgericht. Das Verfahren ist pendent.
A. ersuchte am 20. Dezember 2019 um Ausstellung einer Erbbescheinigung. Die Vorinstanz wies das Gesuch ab. Sie erwog, da sich die Beschwerde von B. an das Bundesgericht gegen einen Entscheid über eine Ungültigkeitsklage richte und solche Klagen Gestaltungsrechte beträfen, komme der Beschwerde an das Bundesgericht gemäss Art. 103 Abs. 2 lit. a BGG aufschiebende Wirkung zu, was der Ausstellung einer Erbbescheinigung entgegenstehe. Dagegen erhob...
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