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Prozessrechtliche Fragen

Prozessrechtliche Fragen

Erbteilungsklage: Rechtsbegehren

Rechtsprechung
Prozessrechtliche Fragen
Vorbehaltlich Teilungsvorschriften des Erblassers geht der Anspruch aus Art. 604 Abs. 1 ZGB nur auf Vornahme der Teilung, nicht aber auf Zuteilung bestimmter Objekte, denn jeder Miterbe hat den gleichen Anspruch auf die Erbschaftsgegenstände. Daher genügen in prozessualer Hinsicht «die Begehren, den Nachlass aufgrund entsprechender Behauptungen und Beweisanträge festzustellen, die Erbteile festzustellen und den Nachlass zu teilen, sowie Sachvorbringen, aus denen wenigstens sinngemäss hervorgeht, welche Feststellungen zu treffen sind und wie zu teilen ist». Von einem Kläger darf weder die Aufstellung eines genauen Teilungsplanes noch mehr als die gegenständliche Umschreibung des Nachlasses verlangt werden.
iusNet ErbR 26.08.2022

Zuständigkeit: Behaupteter fiktiver Wohnsitz, Gehörsverletzung wegen Zurückweisung von Beweismitteln

Rechtsprechung
Internationales Erbrecht
Prozessrechtliche Fragen
Verwaltungsdokumente stellen lediglich Indizien für einen Wohnsitz dar, die durch eine «physische Präsenz» von gewisser Dauer bestätigt werden müssen. Vorliegend kamen als Wohnsitz sowohl Monaco als auch Gstaad infrage. Diesfalls befindet sich der Wohnsitz an dem Ort, zu dem die Person die engsten Beziehungen hat, wobei diese Frage auf der Grundlage der Gesamtheit der Umstände entschieden wird. Das angefochtene Urteil ist lückenhaft in Bezug auf die Beziehung des Erblassers zu Gstaad und die Vorinstanz beging eine Gehörsverletzung, indem sie Beweismittel ablehnte, mit denen dieser Aspekt geklärt werden sollte.
iusNet ErbR 02.08.2022

Klage auf Ungültigkeit eines Testaments: Aktivlegitimation, Verletzung des Gehörsanspruchs, doppelter Instanzenzug

Rechtsprechung
Prozessrechtliche Fragen
Zwar muss die Aktivlegitimation als materiell-rechtliche Voraussetzung des eingeklagten Anspruchs von Amtes wegen vom Richter geprüft werden, unter der Herrschaft Verhandlungsmaxime hat diese Prüfung jedoch nach Massgabe des behaupteten und festgestellten Sachverhalts zu erfolgen, d.h. nur in dem Rahmen, den die Parteien dem Prozess zugewiesen haben. Die Aktivlegitimation ist eine implizite Tatsache, also eine Tatsache, die in einer anderen, ausdrücklich behaupteten Tatsache mit enthalten ist. Wird die implizite Tatsache nicht bestritten, gilt sie als anerkannt.
iusNet ErbR 19.07.2022

Recht aktuell - Basler ZPO-Tag 2022

Veranstaltungen
Freitag, 11. November 2022 - 9:15 bis 16:45
Bereits seit über zehn Jahren prägt die Schweizerische Zivilprozessordnung den Alltag der Gerichte und der Anwaltschaft. Zu vielen in der Literatur umstrittenen Aspekten hat sich eine bundesgerichtliche Praxis etabliert. Gleichwohl stellen noch immer offene Fragen eine Herausforderung für die Gerichte sowie Anwältinnen und Anwälte dar. Entscheide und Literatur zur ZPO sind derart zahlreich, dass es für Praktikerinnen und Praktiker anspruchsvoll ist, den Überblick über aktuelle Entwicklungen zu behalten. Ebenfalls im Blick zu behalten, ist die aktuelle ZPO-Revision, die momentan im Parlament behandelt wird. Überwiegend liegt der Fokus der Tagung wie immer auf der neuesten Gerichtspraxis des Bundesgerichts und der kantonalen Instanzen.

Unentgeltliche Rechtspflege für das Berufungsverfahren

Rechtsprechung
Prozessrechtliche Fragen
Nachlassabwicklung
- aktualisiert - 
Geht es um die Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege für das Rechtsmittelverfahren, so ist massgebend, ob aus Sicht einer vernünftigen Partei das Rechtsmittel hinreichend erfolgversprechend ist. Die Prognose ist vom Inhalt des angefochtenen Entscheides sowie davon abhängig, in welchen Punkten sowie mit welchen Rügen und Tatsachen sich die rechtssuchende Partei gegen diesen Entscheid wendet und ob diese Vorbringen zulässig sind. Die kantonalen Instanzen hatten die Erbunwürdigkeit des ausschlagenden Haupterben bejaht und diese auf dessen Ehefrau und Ersatzerbin übertragen. Mit ihren Vorbringen vermag die Ersatzerbin nicht gegen die vorinstanzliche Beurteilung, die Berufung sei aussichtslos, anzukommen. – Das Gesuch um Revision dieses Entscheids wird vom Bundesgericht abgewiesen.
iusNet ErbR 24.06.2022

Prozessuale Stolpersteine im Zusammenhang mit der Behauptungs- und Beweislast (Widerlegung der Errungenschaftsvermutung)

Kommentierung
Prozessrechtliche Fragen
Wer die gesetzliche Errungenschaftsvermutung umstossen will, hat das Eigengut als Haupt- und nicht bloss als Gegenbeweis strikt zu beweisen (Regelbeweismass). Der Kläger muss in der Replik keine Behauptungen auf Vorrat vorbringen. Wenn durch Noven in der Duplik des Beklagten der Prozessstoff ausgedehnt wird und Kausalität zwischen der Noveneingabe des Klägers und den Dupliknoven gegeben ist, sind unechte Noven zuzulassen. Die gerichtliche Fragepflicht nach Art. 56 ZPO dient nicht dazu, Unsorgfalt oder prozessuale Nachlässigkeit einer anwaltlich vertretenen Partei zu korrigieren. Auch der im Scheidungsverfahren anwendbare Art. 277 Abs. 2 ZPO kann in erbrechtlichen Prozessen nicht analog herangezogen werden.
Roxana Bollinger-Bär
iusNet ErbR 27.06.2022

Ungültigkeit der Klagebewilligung

Rechtsprechung
Prozessrechtliche Fragen
Ziel und Zweck des Schlichtungsverfahrens ist die Erzielung einer Einigung der Parteien zur Vermeidung unnötiger Prozesse und Entlastung der Gerichte. Diesem Ziel dienen die Pflicht der Parteien, persönlich zu erscheinen, und die Pflicht der Schlichtungsbehörde, eine Aussöhnung der Parteien zu versuchen. Eine Klagebewilligung, die ausgestellt wird, ohne dass ein Schlichtungsversuch stattfand, leidet an einem schwerwiegenden Mangel, der zu ihrer Ungültigkeit führt.
iusNet ErbR 10.06.2022

Willensvollstreckerzeugnis / Formelle Rechtsverweigerung

Rechtsprechung
Prozessrechtliche Fragen
Grundsätzlich stellt die Verweigerung der Ausstellung eines Willensvollstreckerzeugnisses eine vorsorgliche Massnahme i.S.v. Art. 98 BGG dar, da das Zeugnis nur deklaratorischen Charakter hat. Eine Ausnahme ist jedoch zuzulassen, wenn die kantonale Behörde selbst prüft, ob der Willensvollstrecker gültig eingesetzt worden ist, ohne die endgültige Auslegung der Verfügung von Todes wegen durch den ordentlichen Richter in einem späteren Verfahren vorzubehalten. Die Frage war aber insofern nicht von Bedeutung, als der Beschwerdeführer im Rahmen der subsidiären Verfassungsbeschwerde ohnehin nur die Verletzung verfassungsmässiger Rechte geltend machen konnte. Bejaht wurde eine formelle Rechtsverweigerung, da die Vorinstanz nicht über die vom Beschwerdeführer beantragte Parteientschädigung entschieden hatte.
iusNet ErbR 07.06.2022

Gerichtskostenvorschuss / Ratenzahlung

Rechtsprechung
Prozessrechtliche Fragen
Gerade, wenn kein Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege besteht, liegt es nach der Rechtsprechung bei der Festlegung des Kostenvorschusses im Ermessen des Gerichts, auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Parteien Rücksicht zu nehmen. Das Gericht kann insb. von der Möglichkeit eines (Teil-)Verzichts Gebrauch machen oder ggf. Ratenzahlungen gewähren. Ob ein Rechtsanspruch auf Ratenzahlung besteht, konnte offenbleiben, da der Beschwerdeführer es versäumt hatte, schon vor Obergericht den Vorwurf zu erheben, die erste Instanz habe sich in unzulässiger Weise über von ihm geltend gemachte veränderte Verhältnisse hinweggesetzt.
iusNet ErbR 26.04.2022

Zuständigkeit zur Behandlung von Aufsichtsbeschwerden gegen einen Willensvollstrecker

Rechtsprechung
Prozessrechtliche Fragen
Die Behörden- und Gerichtsorganisation ist grundsätzlich Sache der Kantone, wobei das Bundesgericht die Anwendung des kantonalen Rechts nur i.Z.m. einer Verletzung verfassungsmässiger Rechte prüft. Die Zuständigkeit bezüglich der Aufsicht über die Willensvollstrecker war im Kanton Glarus bisher nicht explizit geregelt. Der Entscheid der Vorinstanz, welche die Zuständigkeit des Kantonsgerichtspräsidiums aus einer analogen Anwendung der Regelung der Zuständigkeit für die Anordnung der amtlichen Liquidation einer Erbschaft herleitet, erweist sich nicht als willkürlich.
iusNet ErbR 26.04.2022

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