Erbteilungsklage: Rechtsbegehren
Erbteilungsklage: Rechtsbegehren
Erbteilungsklage: Rechtsbegehren
A.A. (Kläger) war der Konkubinatspartner und ab 1995 Ehemann der 2006 verstorbenen D.A.; B. und C. (Beklagte) sind die Kinder der D.A. aus erster Ehe.
D.A. war Eigentümerin einer Parzelle in U. A.A. und D.A. entschlossen sich, auf diesem Grundstück neben dem bestehenden Gebäude ein Mehrfamilienhaus zu erbauen, welches 2005/2006 erstellt, in Stockwerkeinheiten aufgeteilt und abparzelliert wurde (nachfolgend: Liegenschaft W.).
Im Februar 2013 erhob A.A. eine Erbteilungsklage. Er beantragte neben der Feststellung und Teilung des Nachlasses von D.A. u.a., es sei festzustellen, dass die zwischen ihm und D.A. bestehende einfache (stille) Gesellschaft hinsichtlich des Neubaus der Liegenschaft W. seit April 2006 aufgelöst, aber noch nicht liquidiert sei. Aus Leistungsansprüchen aus der inneren Liquidation der Gesellschaft sei ihm u.a. ein Betrag von mind. CHF 1 372 773.31 zuzüglich des Befreiungsanspruchs aus der Hypothekarschuld von CHF 720 000 und einer latenten Grundstückgewinnsteuer von CHF 50 000 zuzusprechen. Eventualiter seien seine Auslagen für die einfache (stille) Gesellschaft in Auslagen vor und während der Ehe...
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