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Falsches Rechtsmittel

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Prozessrechtliche Fragen

Falsches Rechtsmittel

C., Bürgerin der Schweiz und von Polen, starb 2009 in Lausanne. In den letzten fünf Jahren ihres Lebens hatte sie verschiedentlich letztwillig verfügt, wobei sie jedes Mal ein anderes Mitglied ihrer Verwandtschaft als Alleinerben eingesetzt hatte. Im Zeitpunkt ihres Todes war C. bedürftig und besass keinerlei Vermögenswerte in der Schweiz. Sie war jedoch zu einem Viertel an dem grossen, in Polen eröffneten Nachlass ihres Onkels beteiligt. 

Die Erbschaftsanwärter, unter ihnen A., stehen sich in verschiedenen Verfahren sowohl in Polen als auch in der Schweiz gegenüber, um die jeweils für sie günstigsten testamentarischen Verfügungen von C. durchzusetzen. Vor diesem Hintergrund ordnete der Juge de paix mit Beschluss vom 2. Oktober 2015 u.a. die Erbschaftsverwaltung gemäss Art. 554 Abs. 1 Ziff. 3 ZGB.

Mit Eingabe vom 19. Mai 2020 reichte A. beim Juge de paix eine Beschwerde (plainte) gegen B. in seiner Eigenschaft als Verwalter des Nachlasses des verstorbenen C. ein und beantragte dessen Ausstand, eventualiter dessen Abberufung. B. beantragte seinerseits Sicherungsmassnahmen gegen A. Mit Entscheid vom 25. August 2021 mit dem Titel «...

iusNet ErbR 30.08.2022

 

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