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Entbindung vom ärztlichen Berufsgeheimnis

Entbindung vom ärztlichen Berufsgeheimnis

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Prozessrechtliche Fragen

Entbindung vom ärztlichen Berufsgeheimnis

K. ist der Sohn des im Oktober 2019 verstorbenen Q. Weil sein Vater während seines Aufenthalts in der Palliativabteilung des Spitals am 20.9.2019 ein Testament errichtet hatte, ersuchte K. für die Zeit vom 19. bis zum 20.9.2019 um Zustellung der Krankenakten. Sein Vater sei damals mit starken Schmerzmitteln behandelt worden. In der Folge ersuchten die behandelnden Ärzte das Gesundheitsdepartement (GD), sie und ihre Hilfspersonen u.a. gegenüber K. und seinem Rechtsvertreter für die Zeit vom 15.9. bis 6.10.2019 vom ärztlichen Berufsgeheimnis zu entbinden. Den gesetzlichen Erben bzw. eingesetzten Vorerben R., S. und P. wurde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. R. und S. beantragten die Abweisung des Gesuchs. Mit Verfügung vom 27.5.2020 ermächtige das GD die gesuchstellenden Ärzte und ihre Hilfspersonen zur Auskunftserteilung über Medikation, mögliche Auswirkungen auf die Urteilsfähigkeit und Anhaltspunkte zur Urteilsfähigkeit im Allgemeinen betreffend den 20.9.2019 und, soweit erforderlich, den 19.9.2019. Gegen diese Verfügung erhoben R. und S. Beschwerde. 

Gemäss Art. 40 lit. f MedBG (SR 811.11) wahren Personen, die einen universitären Medizinalberuf...

iusNet ErbR 18.02.2021

 

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