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Interkantonale Steuerausscheidung bei der Erbschaftssteuer – ein Überblick

Fachbeitrag
Erbschaftssteuer
Das Erbschaftssteuerrecht in der Schweiz ist nicht harmonisiert, weshalb überschneidende kantonale Besteuerungsansprüche häufig sind. Der Steuerausscheidung kommt bei der Vermeidung von interkantonalen Doppelbesteuerungen deshalb eine zentrale Funktion zu. Dieser Artikel bietet einen Überblick über die steuerlichen Anknüpfungspunkte, die bundesgerichtlichen Kollisionsnormen, die Funktionsweise der Steuerausscheidung und die Besonderheiten bei der Bewertung von ausserkantonalen Grundstücken.
Tobias Kaufmann
iusNet ErbR 30.10.2023

Rechtsbegehren bei der Erbteilungsklage (insbesondere Bezifferung)

Rechtsprechung
Erbrechtliche Klagen
Im Rahmen von Erbteilungsklagen sind die Begehren, den Nachlass aufgrund entsprechender Behauptungen und Beweisanträge festzustellen, die Erbteile festzustellen und den Nachlass zu teilen, sowie Sachvorbringen, aus denen wenigstens sinngemäss hervorgeht, welche Feststellungen zu treffen sind und wie zu teilen ist, grundsätzlich ausreichend. Es darf weder die Aufstellung eines Teilungsplans vorausgesetzt noch mehr als die gegenständliche Umschreibung des Nachlasses verlangt werden. Im Rahmen der Zuteilungskompetenz des Teilungsgerichts kann dort ein bezifferter Antrag verlangt werden, wo der Nachlass lediglich aus Geld besteht, also ein ohne Weiteres teilbares Objekt vorliegt. Diese Grundsätze gelten auch im Rechtsmittelverfahren.
iusNet ErbR 20.10.2023

Testierfähigkeit bei Alzheimer in nicht fortgeschrittenem Stadium

Rechtsprechung
Erbrechtliche Klagen
Trotz bereits dauerhafter Beeinträchtigung der geistigen Fähigkeiten der Erblasserin zur Zeit der Testamentserrichtung wird die Ungültigkeitsklage abgewiesen: Eine Beeinträchtigung der Einsichts- und Bestimmungsfähigkeit könne nicht mit dem Fehlen der Urteilsfähigkeit gleichgesetzt werden. Ebenso wenig rechtfertige es eine Alzheimer-Erkrankung in einem nicht fortgeschrittenen Stadium, von der Vermutung der Urteilsunfähigkeit auszugehen. Da die im Testament festgelegten Teilungsregeln einfach seien und einem lang gehegten Wunsch der Erblasserin entsprechen würden, sei davon auszugehen, dass diese noch in der Lage war, die diesbezüglichen Folgen ihres Handelns zu erkennen und entsprechend zu handeln.
iusNet ErbR 12.10.2023

Wiederherstellung der Frist zur Ausschlagung

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
Aus wichtigen Gründen kann die zuständige Behörde die Frist zur Ausschlagung verlängern oder eine neue Frist ansetzen. Das Gesuch muss gestellt werden, sobald der Erbe von den Tatsachen Kenntnis erlangt hat, die die Fristerstreckung oder -wiederherstellung rechtfertigen. Es ist kaum glaubhaft, dass die Steuerverwaltung nur die Ehefrau des Erblassers, nicht aber dessen andere Erben (zu denen hier die Gesuchsteller zählten), die ebenfalls persönlich für die Schulden des Erblassers haften, über die Eröffnung eines Nachsteuer- und Steuerhinterziehungsverfahrens informiert hat und die Gesuchsteller erst Monate nach der Ehefrau davon erfahren haben. Das Gesuch scheiterte daher vorliegend vorab an der verspäteten Geltendmachung.
iusNet ErbR 12.10.2023

Fondations, planification successorale et gouvernance familiale: Réflexions sur la liberté du disposant dans la transmission de ses actifs et de ses valeurs

Fondations, planification successorale et gouvernance familiale: Réflexions sur la liberté du disposant dans la transmission de ses actifs et de ses valeurs
Nachlassplanung | Errichtung einer Stiftung | Übertragungsregeln | Stiftungsurkunde

Unterschriftserfordernis bei eigenhändigen letztwilligen Verfügungen

Rechtsprechung
Vorsorge- und Nachlassplanung

5A_133/2023 (zur Publikation vorgesehen)

Das Bundesgericht bestätigt seine Rechtsprechung, wonach die Nennung des Vor- und Nachnamens des Erblassers zu Beginn der letztwilligen Verfügung dem Erfordernis der Unterschrift beim eigenhändigen Testament nicht genügt, zumal sie die Rekognitionsfunktion nicht zu erfüllen vermag. Die Unterschrift hat sich in der Regel unter dem Text bzw. am Ende des Texts zu befinden. Der Namenszug auf einem Umschlag, in welchem der Erblasser sein Testament verschlossen hat, kann nur unter der Voraussetzung als Unterschrift angesehen werden, dass zwischen dem Umschlag und der darin verschlossenen Urkunde ein derartiger Zusammenhang besteht, dass letztere als nicht in sich abgeschlossenes Testament, sondern nur als dessen Beginn, ersterer als dessen Fortsetzung und Ende angesehen werden kann.
iusNet ErbR 22.09.2023

Feststellung der Höhe des Nachlasses: Notorische Tatsachen, Entkräftung von Dupliknoven

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
Prozessrechtliche Fragen
Der Anspruch auf Einsicht in das Grundbuch bedarf grundsätzlich der Glaubhaftmachung eines Interesses (Art. 970 Abs. 1 ZGB). Auch ohne ein solches Interesse sind die in Art. 970 Abs. 2 und 3 ZGB i.V.m. Art. 26 Abs. 1 GBV genannten Tatsachen einsehbar. Jedenfalls keine offenkundigen Tatsachen i.S.v. Art. 151 ZPO sind Grundbucheinträge, deren Einsehbarkeit einen Interessennachweis erfordert. Ob die ohne Interessennachweis einsehbaren Einträge als notorisch gelten können, konnte vorliegend offenbleiben, denn der Eintrag im Grundbuch wäre jedenfalls nicht geeignet, zu belegen, dass das Darlehen, das die Erblasserin als Gegenleistung für ein ihr eingeräumtes Wohnrecht ihrem Schwiegersohn gewährte, im Zeitpunkt ihres Todes noch bestand.
iusNet ErbR 22.09.2023

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