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Erbrechtliche Klagen

Erbrechtliche Klagen

Sicherstellung der Parteientschädigung im Rahmen einer Stufenklage (Auskunftserteilung/Erbteilung)

Rechtsprechung
Erbrechtliche Klagen
Prozessrechtliche Fragen
Stufenklagen verbinden ein Hilfsrechtsbegehren auf Informationserteilung mit einem Hauptrechtsbegehren auf Leistung desjenigen Betrags, der sich aufgrund der Information ergibt. Art. 607 Abs. 3 und Art. 610 Abs. 2 ZGB begründen weder auf der Aktiv- noch auf der Passivseite eine notwendige Streitgenossenschaft. Bei der Erbteilungsklage bilden nach der überwiegenden Lehrmeinung mehrere gemeinsam klagende Erben eine einfache Streitgenossenschaft. Passivlegitimiert sind alle Erben, welche nicht auf Klägerseite mitwirken. Zusammen bilden sie eine notwendige Streitgenossenschaft. Bei einer einfachen Streitgenossenschaft beurteilt sich die Kautionspflicht jedes einzelnen Streitgenossen unabhängig von den übrigen Streitgenossen.
iusNet ErbR 12.09.2023

Die Legitimation zur Erbteilungsklage: «virtuelle Erben» und die Auslegung von Erbvertrag und Rechtsbegehren

Kommentierung
Erbrechtliche Klagen
Falls im Rahmen der Erbteilungsklage wider Erwarten keine Erbenstellung bestätigt und der geltend gemachte Erbteil nicht zugesprochen wird, muss die Geltendmachung des Pflichtteils gemäss Bundesgericht mindestens aus der Klagebegründung oder den Umständen hervorgehen. Dies gilt namentlich bei nicht ausdrücklicher Erwähnung des Pflichtteilserben im Erbvertrag und vollständiger Verteilung des Nachlasses, unabhängig von dessen Aufführung in einem (unangefochtenen) Erbenschein. Pflichtteilserben ist deshalb zu empfehlen, im Rahmen der Erbteilungsklage auch ein Herabsetzungsbegehren zu stellen.
Domino Hofstetter
iusNet ErbR 28.08.2023

Freiwillige Gerichtsbarkeit und formelles Erbrecht an den Zürcher Gerichten

Veranstaltungen
Im Rahmen der Veranstaltung werden Themen wie Sicherungsmassnahmen, die Erbenermittlung, die Ausstellung der Erbenbescheinigung oder die Testamentseröffnung besprochen. Die Referenten beleuchten ausgewählte Fragen, nennen die Stolpersteine und geben Arbeitshilfen für die Praxis.

Erbschaftsplanung und Willensvollstreckung in der Praxis

Veranstaltungen
Mittwoch, 29. November 2023 - 9:00 bis 13:00
Das Erbrecht ist sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene in Bewegung, es sind zwei Revisionen im Gang (Revision des ZGB und des IPRG). Flankierend dazu entwickelt sich die Rechtsprechung weiter und Sie haben nicht die Zeit, diese ständig im Detail zu verfolgen. Zielgruppe Rechtsanwälte/innen, Juristen/innen, Steuerberater/innen, Treuhänder/innen und Vermögensberater/innen.

St. Galler Erbrechtstagung 2023

Veranstaltungen
Freitag, 10. November 2023 - 8:45 bis 17:00
Die St.Galler Erbrechtstagung 2023 beginnt mit einer Aufarbeitung der letztjährigen Rechtsprechung des Bundesgerichts und kantonaler Gerichte. Mit der Einführung der schweizerischen ZPO hat das Interesse an verfahrensrechtlichen Fragen im Erbrecht markant zugenommen. Dies betrifft grundlegende Fragen, ob etwa zivilprozessuale Besonderheiten für das Erbrecht bestehen, aber auch die verfahrensrechtliche Durchdringung wichtiger Institute wie der Herabsetzung in ihrer klage- wie einredeweisen Geltendmachung. Weiter wird die Erbanteilsabtretung unter Miterben behandelt, die in jüngerer Zeit vermehrt als Alternative zur eigentlichen Teilung zum Einsatz kommt. Ebenfalls mit Blick auf ihre Relevanz bei der Teilung untersucht werden Leistungen von Familienangehörigen. FachanwältInnen SAV Erbrecht erhalten gemäss Entscheid der Fachkommission SAV Erbrecht 8 Credit Points bei persönlicher Teilnahme am gesamten Programm. Für Online-Teilnahmen gilt § 4 Weiterbildungsreglement FA SAV.

Legitimation zur Erbteilungsklage: Vollständig übergangener oder schlicht nicht erwähnter Pflichtteilserbe?

Rechtsprechung
Erbrechtliche Klagen
Die Legitimation zur Erbteilungsklage setzt Erbenstellung voraus. Vollständig übergangene Pflichtteilserben erlangen ihre Erbenstellung erst mit einem zu ihren Gunsten lautenden Herabsetzungs- oder Ungültigkeitsurteil. Bis dahin sind sie lediglich virtuelle Erben. Dagegen kommt in einer Verfügung von Todes wegen nicht ausdrücklich übergangenen, schlicht nicht erwähnten Pflichtteilserben aufgrund der subsidiär anwendbaren gesetzlichen Erbfolge Erbenstellung zu, es sei denn, der gesamte Nachlass sei den anderen Erben zugewendet worden. Rechtsbegehren sind objektiv nach den allgemeinen Grundsätzen und unter Berücksichtigung von Treu und Glauben im Lichte der Begründung auszulegen. Die Pflicht zur Auslegung entfällt nur, wenn ein an sich mangelhaftes Rechtsbegehren den wahren Willen der Partei wiedergibt.
iusNet ErbR 13.06.2023

Testament einer Person, die an einer wahnhaften Störung litt / Gutachten betreffend Urteilsfähigkeit

Rechtsprechung
Erbrechtliche Klagen
Das gerichtliche Gutachten kann Beweismittel sein oder nur der besseren Klärung des Sachverhalts dienen. Soweit dem Gutachten Beweismittelfunktion zukommen soll, ist im Bereich der Verhandlungsmaxime zur Durchführung ein Parteiantrag erforderlich. Wo das Gutachten dagegen nur der besseren Klärung des Sachverhalts dient, kann es von Amtes wegen angeordnet werden. Die Ernennung eines Sachverständigen von Amtes wegen ist somit zulässig, wenn dem Gericht die notwendigen Kenntnisse fehlen, um relevante Tatsachen zu erfassen und zu beurteilen. Vorliegend wies die Beurteilung der geistigen Fähigkeiten der Erblasserin eine gewisse Komplexität auf und erforderte spezifische medizinische Kenntnisse. Unter diesen Umständen konnte ein Gutachten von Amtes wegen angeordnet werden. Das Gutachten durfte ohne Willkür als schlüssig befunden und darauf gestützt die Vermutung der Urteilsunfähigkeit der Erblasserin bejaht werden. Hinweise auf luzide Intervalle bei der Abfassung der streitigen Testamente gab es keine, weshalb bei deren Ungültigerklärung sein Bewenden hatte.
iusNet ErbR 26.05.2023

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