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Ungültigkeit der Klagebewilligung (einfache Streitgenossenschaft; Säumnis einer der beklagten Parteien)

Rechtsprechung
Prozessrechtliche Fragen
Das Bundesgericht bestätigt einen Entscheid, mit dem eine Klagebewilligung, die ausgestellt worden war, ohne dass ein Schlichtungsversuch stattgefunden hatte, für ungültig befunden wurde. Vorliegend bestand sowohl auf Kläger- als auch auf Beklagtenseite eine einfache Streitgenossenschaft. Allein gestützt auf die Säumnis einer der beklagten Parteien durfte der Friedensrichter daher die Klagebewilligung nicht ausstellen. Aufgrund des Streitwerts hätten die Parteien zwar auf das Schlichtungsverfahren verzichten können. Tun sie dies aber – wie im vorliegenden Fall – nicht, besteht kein Grund, die qualitativen Anforderungen an die Schlichtungsverhandlung zu reduzieren.
iusNet ErbR 06.12.2022

Vorsorgliche Beweisführung: Schutzwürdiges Interesse

Rechtsprechung
Prozessrechtliche Fragen
Die vorsorgliche Beweisführung unter Berufung auf ein schutzwürdiges Interesse i.S.v. Art. 158 Abs. 1 lit. b kann nur mit Blick auf einen konkreten materiell-rechtlichen Anspruch verlangt werden. Der Gesuchsteller hat glaubhaft darzulegen, dass ein Sachverhalt vorliegt, gestützt auf welchen ihm das materielle Recht einen Anspruch gegen den Gesuchsgegner gewährt. Gegenstand der vorsorglichen Beweisführung ist einzig die Beweisabnahme hinsichtlich der Feststellung oder Würdigung eines bestimmten Sachverhalts. Die Verantwortung, Angaben zum Sachverhalt zu machen und so den Umfang der Beweisführung zu bestimmen, trifft in erster Linie die gesuchstellende Partei.
iusNet ErbR 25.11.2022

Klage auf Aufhebung der Betreibung/Negative Feststellungsklage (erbrechtlichen Forderung)

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
Im Rahmen eines Gesuchs um vorläufige Einstellung der Betreibung gemäss Art. 85a Abs. 2 SchKG sind einzig die Erfolgschancen der negativen Feststellungsklage zu beurteilen. Die Frage, ob die Erbverzichtserklärung nach monegassischem oder schweizerischem Recht einer Erbteilungshandlung entgegenstehe, war vorliegend ebenso wenig zu entscheiden wie die Frage, ob sich dieser Verzicht nicht auf die beweglichen Vermögenswerte in der Schweiz erstrecken sollte. Inwiefern die Vorinstanz Art. 85a SchKG willkürlich angewendet haben soll, indem sie gestützt auf die Umstände zum Schluss kam, die Wirkungen der Erbverzichtserklärung seien umstritten und die Klage daher nicht «wahrscheinlich begründet», zeigt der Beschwerdeführer nicht auf.
iusNet ErbR 25.11.2022

Erbteilung: Privatorische Klausel und Herabsetzung diverser Zuwendungen

Rechtsprechung
Erbrechtliche Klagen
Nachlassabwicklung
Privatorische Klauseln sind grundsätzlich zulässig. Sie können jedoch unsittliche oder rechtswidrige Anordnungen in Verfügungen von Todes wegen nicht schützen – in diesem Umfang wären sie (teil-)ungültig bzw. (teil-)anfechtbar. Ebenso dürfen sie eine Person nicht daran hindern, die ihr gesetzlich zustehenden Rechte wahrzunehmen. Hat eine entsprechende Klage Erfolg, entfaltet die privatorische Klausel keine Wirkung. Rentenversicherungen ohne Rückkaufswert sind im Grundsatz nicht pflichtteilsrelevant, wenn nicht ausnahmsweise eine Entäusserung von Vermögenswerten zum Zwecke der Umgehung der Verfügungsbeschränkung eine Hinzurechnung rechtfertigt. Ein vom Erblasser frei bestimmter Anrechnungswert von Erbschaftssachen kann bei der Berechnung der Pflichtteilsberechnungsmasse nicht berücksichtigt werden.
iusNet ErbR 15.11.2022

Anfechtung eines von der Erbengemeinschaft geschlossenen Vertrags wegen Willensmangels durch eine Miterbin allein

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
Prozessrechtliche Fragen
Das Bundesgericht befand, dass eine Erbin, die mit an die Käuferin und an den Miterben gerichteter, alleine abgegebener Erklärung einen namens der Erbengemeinschaft abgeschlossenen Kaufvertrag wegen Willensmangels für ungültig erklärt, legitimiert ist, die Klage auf Feststellung der Ungültigkeit des fraglichen Vertrags allein zu erheben. Hingegen steht das Recht, zu erklären, einen namens der Erbengemeinschaft abgeschlossenen Vertrag wegen Willensmangels nicht halten zu wollen, allen Erben als Gesamthänder gemeinsam zu. Gültig ausgeübt werden kann es daher grundsätzlich nur von allen Erben gemeinsam.
iusNet ErbR 15.11.2022

Tod des Klägers kurz nach Ausstellung der Klagebewilligung

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
Prozessrechtliche Fragen
Transmortale Prozessvollmachten sind grundsätzlich zulässig und selbst in Ermangelung einer diesbezüglichen Vereinbarung muss das Auftragsverhältnis zumindest fortbestehen, bis die Erben ermittelt sind und feststeht, ob sie den Prozess fortführen wollen. Transmortale Prozessvollmachten sind daher nicht unbeachtlich, sondern sie dienen der vermögensrechtlichen Interessenwahrung nach dem Tod des Erblassers bis zur Ausstellung der Erbbescheinigung, um so die – bisweilen sehr lange – Zeit bis zur Legitimation der Erben zu überbrücken.
- aktualisiert - 
Im Streit um die Frage, ob die Tochter des Erblassers die Klage auf Herausgabe von Aktien mit Vertretungswirkung für sämtliche Erben eingeleitet hatte, bleibt das Obergericht nach der Rückweisung durch das Bundesgericht auch bei Berücksichtigung der Generalvollmacht des Erblassers an seine Tochter dabei, dass die Vorinstanz richtigerweise auf Klageabweisung mangels Aktivlegitimation hätte erkennen müssen. Denn selbst wenn die Klageeinleitung von der Generalvollmacht gedeckt gewesen wäre, sei diese Vollmacht spätestens mit dem – als Gestaltungsrecht unwiderruflichen und bedingungsfeindlichen – Widerruf durch einen Miterben erloschen und dieser Miterbe damit unwiderruflich aus dem Verfahren ausgeschieden. Ab diesem Zeitpunkt habe es an der Aktivlegitimation gefehlt.
iusNet ErbR 21.10.2022

Ungültigkeitsklage: Gerichtskostenvorschuss

Rechtsprechung
Erbrechtliche Klagen
Prozessrechtliche Fragen
Im Kanton Genf werden die Gebühren in Abhängigkeit vom Streitwert, dem Umfang und der Schwierigkeit des Verfahrens nach einem vom Staatsrat festgelegten Tarif berechnet. Nach der Rechtsprechung bildet bei einem Erbteilungsstreit das gesamte Teilungsvermögen den Streitwert, wenn der Streit den Teilungsanspruch als solches betrifft. Ist dagegen nur der Anteil eines am Gesamtnachlass Berechtigten streitig, stellt lediglich dieses Betreffnis den Streitwert dar. Vorliegend ging es nicht um die Zulässigkeit der Teilung, sondern um die Erbenqualität des Klägers, der im Testament keine Erwähnung fand, weshalb der Streitwert dem Anteil von A. am zur Teilung gelangenden Nachlassvermögen (d.h. auch unter Berücksichtigung der anfallenden Erbschaftssteuern) entspricht.
iusNet ErbR 21.10.2022

Gewinnanspruch von Miterben gemäss BGBB / Zweckentfremdung

Rechtsprechung
Liegenschaften in der Erbteilung
Eine nichtlandwirtschaftliche Nutzung kann nur dann eine Zweckentfremdung im Sinne von Art. 29 Abs. 1 Bst. d BGBB darstellen, wenn sie ein gewisses Ausmass annimmt; dies ist im Einzelfall anhand der Dauer und Intensität der Nutzung sowie der Ertragssteigerung, die durch die Nutzungsänderung erzielt werden kann, zu ermitteln. Vorliegend war nicht ersichtlich, inwiefern das kantonale Gericht das Recht verkannt oder seinen Ermessensspielraum missbraucht hätte, als es feststellte, dass der Beschwerdegegner trotz der Vermietung einer Wohnung im Bauernhaus an Nichtlandwirte die Parzelle insgesamt noch landwirtschaftlich nutzt und dass die Vermietung im Vergleich zur landwirtschaftlichen Nutzung zu keiner nennenswerten Einkommenssteigerung führte.
iusNet ErbR 21.10.2022

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