iusNet Erbrecht

Schulthess Logo

Erbrecht > Node

Ungültigkeit der Klagebewilligung

Rechtsprechung
Prozessrechtliche Fragen
Ziel und Zweck des Schlichtungsverfahrens ist die Erzielung einer Einigung der Parteien zur Vermeidung unnötiger Prozesse und Entlastung der Gerichte. Diesem Ziel dienen die Pflicht der Parteien, persönlich zu erscheinen, und die Pflicht der Schlichtungsbehörde, eine Aussöhnung der Parteien zu versuchen. Eine Klagebewilligung, die ausgestellt wird, ohne dass ein Schlichtungsversuch stattfand, leidet an einem schwerwiegenden Mangel, der zu ihrer Ungültigkeit führt.
iusNet ErbR 10.06.2022

Verfügung von Todes wegen oder Rechtsgeschäft unter Lebenden?

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
Rechtsgeschäfte unter Lebenden begründen schon vor dem Tod des Verpflichteten rechtliche Bindungen, während bei Verfügungen von Todes wegen die Verpflichtungen grundsätzlich erst mit dem Tod des Erblassers entstehen. Für die Abgrenzung entscheidend ist also letztlich, ob das Geschäft das Vermögen des Verpflichteten (zu dessen Lebzeiten) oder erst den Nachlass belastet. Haben die Parteien Formvorschriften nicht eingehalten und sind beide Varianten möglich, ist nach dem Grundsatz des favor negotii eher ein gültiges Rechtsgeschäft unter Lebenden als eine ungültige Verfügung von Todes wegen anzunehmen.
iusNet ErbR 07.06.2022

Willensvollstreckerzeugnis / Formelle Rechtsverweigerung

Rechtsprechung
Prozessrechtliche Fragen
Grundsätzlich stellt die Verweigerung der Ausstellung eines Willensvollstreckerzeugnisses eine vorsorgliche Massnahme i.S.v. Art. 98 BGG dar, da das Zeugnis nur deklaratorischen Charakter hat. Eine Ausnahme ist jedoch zuzulassen, wenn die kantonale Behörde selbst prüft, ob der Willensvollstrecker gültig eingesetzt worden ist, ohne die endgültige Auslegung der Verfügung von Todes wegen durch den ordentlichen Richter in einem späteren Verfahren vorzubehalten. Die Frage war aber insofern nicht von Bedeutung, als der Beschwerdeführer im Rahmen der subsidiären Verfassungsbeschwerde ohnehin nur die Verletzung verfassungsmässiger Rechte geltend machen konnte. Bejaht wurde eine formelle Rechtsverweigerung, da die Vorinstanz nicht über die vom Beschwerdeführer beantragte Parteientschädigung entschieden hatte.
iusNet ErbR 07.06.2022

Mitwirkung der Behörden bei der Erbteilung, wenn der Erbanteil eines Miterben durch Dritte gepfändet wurde / Behaupteter Interessenkonflikt des Vertreters der Behörde

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
Die Funktionen und Aufgaben der bei der Teilung mitwirkenden Behörde (Art. 609 ZGB) entsprechen nicht denen des Beistands. Allein die Meinung des Beschwerdeführers, dass die Unparteilichkeit der gerichtlichen Behörde zentral sei und die für den Beistand geltenden Regeln die zufriedenstellendsten seien, ist offensichtlich nicht geeignet, bei der Beurteilung eines Interessenkonflikts des Vertreters der Behörde eine analoge Anwendung von Art. 403 ZGB zu rechtfertigen, zumal das Konzept der Unparteilichkeit, das auf eine Behörde anwendbar ist, nicht mit dem Konzept der Interessenkonflikte eines Vertreters identisch ist.
iusNet ErbR 18.05.2022

Mündliches Testament: Voraussetzungen und Gültigkeit

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
Es gibt keine Regelung für den Fall, dass die Zeugen in ihrer Niederschrift der mündlichen letztwilligen Verfügung die Angabe von Ort, Jahr, Monat und Tag der Errichtung unterlassen. Art. 520a ZGB kann jedoch analog angewendet werden. Das Fehlen oder Mängel der Datierung werden demnach nur sanktioniert, wenn sich die Datierung als relevant erweist. Conditio sine qua non für die Gültigkeit einer mündlichen Verfügung ist aber, dass der letzte Wille vor zwei Zeugen gleichzeitig erklärt wird. Damit diese Bedingung erfüllt ist, genügt es nicht, dass eine zweite, bei der Erklärung nicht persönlich anwesende Person angeblich Bescheid wusste.
iusNet ErbR 18.05.2022

Abtretung von Nachlassaktiven nach Einstellung der konkursamtlichen Liquidation der ausgeschlagenen Erbschaft mangels Aktiven

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
Art. 230a SchKG bezweckt die Regelung der Berechtigung an den verbleibenden Aktiven nach Einstellung der konkursamtlichen Liquidation einer ausgeschlagenen Erbschaft und bewirkt die volle materielle Rechtsnachfolge des Abtretungsempfängers. Aus dem Umstand, dass sich eine Forderung gegen ein Mitglied der Erbengemeinschaft richtet, kann nicht auf einen Rechtsmissbrauch der von den Erben verlangten Abtretung nach Art. 230a SchKG geschlossen werden.
iusNet ErbR 18.05.2022

Testamentswiderruf aufgrund eines später errichteten Testaments (sowie Voraussetzungen für unentgeltliche Rechtspflege)

Rechtsprechung
Erbrechtliche Klagen
Der Tatbestand von Art. 511 Abs. 1 ZGB ist durch das Zusammentreffen früherer und späterer positiver Anordnungen erfüllt, d.h., dass allein die Tatsache der Errichtung einer neuen Verfügung die ältere aufhebt. Etwas daran zu ändern vermöchte nur ein gegenteiliger Wille des Erblassers, nicht aber, dass spätere Anordnungen früheren allenfalls nicht widersprechen und somit beide zur Anwendung gelangen könnten.
iusNet ErbR 26.04.2022

Gerichtskostenvorschuss / Ratenzahlung

Rechtsprechung
Prozessrechtliche Fragen
Gerade, wenn kein Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege besteht, liegt es nach der Rechtsprechung bei der Festlegung des Kostenvorschusses im Ermessen des Gerichts, auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Parteien Rücksicht zu nehmen. Das Gericht kann insb. von der Möglichkeit eines (Teil-)Verzichts Gebrauch machen oder ggf. Ratenzahlungen gewähren. Ob ein Rechtsanspruch auf Ratenzahlung besteht, konnte offenbleiben, da der Beschwerdeführer es versäumt hatte, schon vor Obergericht den Vorwurf zu erheben, die erste Instanz habe sich in unzulässiger Weise über von ihm geltend gemachte veränderte Verhältnisse hinweggesetzt.
iusNet ErbR 26.04.2022

Seiten