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Modernisierung des Abstammungsrechts: Bundesrat sieht Diskussionsbedarf

Gesetzgebung
Vorsorge- und Nachlassplanung

Medienmitteilung des Bundesrates vom 17. Dezember 2021

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 17. Dezember 2021 vom Bericht der in Erfüllung des Postulats 18.3714 «Überprüfung des Abstammungsrechts» eingesetzten interdisziplinären Expertengruppe Kenntnis genommen. In seinem diesbezüglichen Bericht an das Parlament schliesst auch der Bundesrat auf einen gewissen Reformbedarf.
iusNet ErbR 04.02.2022

Rückforderung von nach dem Tod des Erblassers, aber vor der Ausschlagung gesprochenen und ausbezahlten EL/Krankheitskosten

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
Die Eltern und Erben des im Oktober 2017 verstorbenen B. führten das EL-Verfahren des Verstorbenen fort. Im November 2017 sprach die EL-Durchführungsstelle B. rückwirkend EL zu und erstattete Krankheitskosten. Die beiden Beträge überwies sie im November 2017 auf ein Konto der Mutter und Erbenvertreterin. Nachdem sie von der Ausschlagung der Erbschaft durch alle Erben im Dezember 2017 erfuhr, forderte die Durchführungsstelle die Zahlung zurück. Zu Recht?
iusNet ErbR 14.01.2022

Verstoss eines anwaltlichen Willensvollstreckers gegen die Berufspflicht durch Androhung der Erhöhung des Stundenansatzes bei Widerspruch gegen seine Rechnungsstellung?

Rechtsprechung
Nachlassverwaltung
Ein Willensvollstrecker hatte seine im Entwurf des Erbteilungsvertrags aufgeführte Honorarrechnung mit einer Formulierung versehen, die für den Fall, dass ein Erbe oder Vermächtnisnehmer Widerspruch erhebt, eine Erhöhung seines Stundenansatzes vorsah. Diese Drohung setzte er schliesslich auch um. Auf Verzeigung durch eine der Vermächtnisnehmerinnen büsste die Aufsichtskommission über die Anwälte und Anwältinnen den Willensvollstrecker. Dagegen setzte sich der Willensvollstrecker zur Wehr.
iusNet ErbR 14.01.2022

Aus einem erbrechtlichen Anspruch abgeleitete Arrestforderung: Fälligkeit

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
A. stellte beim Bezirksgericht das Begehren, es sei das Bankkonto von B. bei der Bank C. zu verarrestieren, alles soweit arrestierbar bis zur Deckung der Arrestforderung zuzüglich der Anwalts- und Arrestprosequierungskosten. Das Einzelgericht lehnte das Begehren ab mit der Begründung, die Fälligkeit sei nicht glaubhaft gemacht, da A. die Arrestforderung aus einem erbrechtlichen Anspruch ableite, die Erbschaft aber noch nicht geteilt sei. Dagegen erhob A. Beschwerde.
iusNet ErbR 14.01.2022

Schulthess Forum Erbrecht 2022 - Erbrecht und Familie: Neue Gestaltungsmöglichkeiten

Veranstaltungen
Am 1. Januar 2023 tritt die Erbrechtsrevision in Kraft. Am Schulthess Forum Erbrecht 2022 erwarten Sie spannende Vorträge zu den Änderungen des Erb- und Eherechts und deren Einfluss aufeinander sowie die Auswirkungen auf die Praxis von Anwaltschaft, Vermögensverwaltung, Treuhand, Notariat und Justiz.

Aufschub der Teilung wegen laufender Revision des Ortsplans?

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung

Kantonsgericht FR, Urteil 101 2021 131 + 204 vom 18. Oktober 2021 und BGer, Urteil 5A_959/2021 vom 13. Januar 2022

- aktualisiert - 
Für einen Aufschub der Teilung gemäss Art. 604 Abs. 2 ZGB reicht es nicht aus, dass der Wert von Nachlassgrundstücken je nach Ausgang der Ortsplanrevision erheblich schwanken kann. Vorausgesetzt ist vielmehr, dass die sofortige Teilung zu einer erheblichen Schädigung der Erbschaft führen würde. Insbesondere weil die Auszonung vorliegend sehr viel wahrscheinlicher erschien als die Beibehaltung der Bauzone und der Eintritt eines Schadens somit nicht glaubhaft gemacht werden konnte, entschied das Kantonsgericht, dass die Parteien nicht verpflichtet werden können, bis zum Inkrafttreten des neuen Ortsplans in der Erbengemeinschaft zu verbleiben. - Auf die gegen diesen Entscheid erhobene Beschwerde tritt das Bundesgericht nicht ein.
iusNet ErbR 20.12.2021

Mietrechtlicher Kündigungsschutz einzelner Erben: Schutzwürdiges Interesse und Aktivlegitimation

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
B. war ab dem 1. September 1989 Mieterin einer Wohnung in Genf. Im April 2014 verstarb sie. Als Erben hinterliess sie ihre beiden Söhne B1 und B2, wobei B2 2016 mit Wirkung per 1997 für verschollen erklärt wurde. An seine Stelle im Nachlass von B. traten B3 und B4. 2017 kündigte die A. AG den Mietvertrag mit Mitteilung an B1 und B2. B1 focht die Kündigung mit Klage gegen die A. AG an. Streitig waren sowohl die Gültigkeit der Kündigung als auch die Aktivlegitimation von B1.
iusNet ErbR 20.12.2021

Erbunwürdigkeit eines Pflegefachmanns, dem eine Patientin aus Dankbarkeit ihr Haus vermacht hatte

Rechtsprechung
Erbrechtliche Klagen
Der selbständige Pflegefachmann A. war der Betreuer und Pfleger, amtliche Beistand, Generalbevollmächtigte und Vorsorgebeauftragte von H.B. In ihrem Testament vermachte ihm H.B. eine Wohnliegenschaft. Die Auslieferung des Vermächtnisses wurde von der Willensvollstreckerin verweigert, woraufhin A. Klage erhob. Diese wurde von den kantonalen Instanzen abgewiesen mit der Begründung, A. sei erbunwürdig. Dagegen erhob A. Beschwerde an das Bundesgericht.
iusNet ErbR 20.12.2021

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