Vermächtnisklage: Auslegung von Testamenten / Grundsatz der materiellen Höchstpersönlichkeit
Vermächtnisklage: Auslegung von Testamenten / Grundsatz der materiellen Höchstpersönlichkeit
Vermächtnisklage: Auslegung von Testamenten / Grundsatz der materiellen Höchstpersönlichkeit
Der katholische Priester K.B. verunglückte 2002 tödlich. Er hinterliess eine öffentlich beurkundete letztwillige Verfügung von 1991 und eine eigenhändige Verfügung von 1998. Letztere hatte folgenden Wortlaut:
«In dem Fall meines Todes A.A. oder P.A., wohn. […] sind berechtig meine Ersparnise sowie Vermögen in der Schweiz u. Deutschland den Zwecken ihrer Meinung zu bestimmen und Unkosten großzügig für sich zu nehmen. [Bezeichnung verschiedener Vermögenswerte]»
Nach einer längeren Vorgeschichte (aufgrund von Bezügen sowohl zu Polen als auch zu Deutschland) stellte das Bezirksgericht 2014 fest, der letzte Wohnsitz von K.B. habe sich in Y. befunden, eröffnete die beiden Verfügungen und stellte A.A. ein Willensvollstreckerzeugnis in Aussicht. Die verschiedenen Erben einigten sich schliesslich mit Teilungsvertrag und Vergleich. Die Präsidentin des Bezirksgerichts wies A.A. an, die in der Schweiz gelegenen Vermögenswerte mangels Nachweises, dass diese nicht zum Nachlass gehörten, gemäss dem Teilungsvertrag unter den Erben zu verteilen, wobei offengelassen wurde, wie die Verfügung von 1998 auszulegen sei. In der Folge trat A.A. als...
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