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Grundsatz des favor testamenti

Vermächtnisklage: Auslegung von Testamenten / Grundsatz der materiellen Höchstpersönlichkeit

Rechtsprechung
Erbrechtliche Klagen
Nach dem ungeschriebenen Grundsatz der materiellen Höchstpersönlichkeit muss der Inhalt einer Verfügung von Todes wegen vom Erblasser selbst bestimmt werden. Eine Delegation der Verfügungsbefugnis ist unzulässig. Da sich der vorliegend strittigen Verfügung weder ein Verwendungszweck noch die Verwendungsempfänger entnehmen liessen und die Ziele völlig offen blieben, brauchte nicht geprüft zu werden, wie es sich mit jenen Stimmen in der Lehre verhält, die für eine Lockerung des Grundsatzes plädieren. Denn auch nach diesen Stimmen hat der Erblasser dem Konkretisierungsgebot zu genügen, d.h., er hat zu definieren, was er will und welches seine Ziele sind, um begründ- und überprüfbare Entscheide bezüglich der Umsetzung dieses Willens zu ermöglichen.
iusNet ErbR 04.10.2022