Enterbung: Zulässigkeit der Beschwerde; Abgrenzung zwischen Teilentscheid und Zwischenentscheid
Enterbung: Zulässigkeit der Beschwerde; Abgrenzung zwischen Teilentscheid und Zwischenentscheid
Enterbung: Zulässigkeit der Beschwerde; Abgrenzung zwischen Teilentscheid und Zwischenentscheid
Die 2009 verstorbene C. hinterliess als gesetzliche Erben ihre beiden Söhne A. und B. Mit öffentlicher letztwilliger Verfügung hatte sie A. als Alleinerben eingesetzt und zudem erklärt, B. zu enterben.
Im Dezember 2010 erhob B. Klage gegen A. und beantragte u.a., das Testament sei für ungültig zu erklären und ihm sei die Hälfte des Nachlasses zuzuweisen. Eventualiter sei «article III du testament» für ungültig zu erklären und ihm zumindest der Pflichtteil zuzuweisen. Das erstinstanzliche Gericht wies die Klage von B. ab. Das Tribunal cantonal du canton de Vaud (Vorinstanz) hiess die gegen dieses Urteil von B. erhobene Berufung gut und wies die Sache zur Bestimmung des Erbanteils von B. und zur Neuverlegung der Kosten zurück an die erste Instanz. Mit Beschwerde an das Bundesgericht verlangt A. insb. die Aufhebung des Urteils der Vorinstanz und dessen Änderung in dem Sinne, dass festgestellt werde, dass C. den B. mit dem öffentlich beurkundeten Testament rechtsgültig enterbt habe.
Die Beschwerde in Zivilsachen ist grundsätzlich zulässig gegen End- und Teilentscheide (Art. 90 und 91 BGG). Ebenso ist sie zulässig gegen selbständig eröffnete Vor- und...
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