iusNet Erbrecht

Schulthess Logo

Erbrecht > Modulspezifische Rechtsgebiete > Nachlassabwicklung

Nachlassabwicklung

Nachlassabwicklung

Erbschaften planen und erfolgreich durchsetzen

Veranstaltungen
Mittwoch, 27. November 2024 - 0:00 bis 23:45
Viele Menschen möchten ihren Nachlass selbstbestimmt regeln. Die Regelung des Nachlasses beginnt bereits vor dem Tod des Erblassers, indem er oder sie Verfügungen von Todes wegen plant und eventuell schon zu Lebzeiten Verfügungen trifft. Nach dem Tod kann ein/e Willensvollstrecker/in als verlängerter Arm eingesetzt werden.

Fallstudie Erbteilung

Veranstaltungen
Dienstag, 3. September 2024 - 13:00 bis 17:00
Inhalt Dieses Vertiefungsseminar richtet sich an Treuhänder/-innen, die bereits über Erfahrung im Güter- und Erbrecht verfügen. Das entsprechende Theoriewissen wird vorausgesetzt. Im Zentrum des Seminars steht die praktische Arbeit: Anhand einer Fallstudie erarbeiten die Kursteilnehmer gemeinsam eine Erbteilung und eine ihr vorgelagerte güter rechtliche Auseinandersetzung. Themen - Mehr- und Minderwertbeteiligungen - Mitarbeit eines Ehepartners im Betrieb des anderen Ehepartners - Bereits zu Lebzeiten erfolgte Zuwendungen an Erben - Berechnung allfälliger Pflichtteilsverletzungen - Verschiedene Anordnungen von Todes wegen - Güter- und erbrechtliche Planungsalternativen, auch in Patchwork-Situationen Fachliches Wissen wird vorausgesetzt. Die Therorie wird lediglich fallbezogen vermittelt. Der Haupt-Inhalt ist identisch wie in den Vorjahren – mit Anpassungen auf die aktuelle Gesetzgebung und Rechtsprechung

Kunst im Recht 2024

Veranstaltungen
Dienstag, 5. November 2024 - 9:00 bis 17:30
Der emotionale Wert der Kunst macht diese zu einem einzigartigen Asset. Ein Besitzerwechsel findet folglich nie aus einer rein wirtschaftlichen Perspektive statt und zieht weitere Fragen nach sich: Welche steuerlichen Konsequenzen hat das Handeln mit Kunst im Vergleich zur Sammlung? Wie plant und strukturiert man einen Kunst-Nachlass? Was muss man bei nationalen und internationalen Ausleihen von Kunstwerken beachten? Am Schulthess Forum Kunst im Recht befassen sich u.a. Expertinnen und Experten aus den Bereichen Steuerrecht, Erbrecht und Versicherung sowie dem Schweizerischen Institut für Kunstwissenschaft mit diesen Themen und eröffnen im Austausch eine interdisziplinäre Perspektive. Fragen rund um die Verwaltung einer privaten Sammlungen, die Ausleihe von Kunstwerken und die Organisation einer Ausstellung aus der rechtlichen Perspektive werden am konkreten Beispiel der Sammlung Olgiati erläutert. Vertiefte Aufmerksamkeit wird das Programm auch dem Thema der Galerieverträge und deren Vor- und Nachteile für Künstler, Käufer und Galerien widmen. Zudem ermöglicht der dritte Themenblock am Nachmittag einen Einblick in das Spannungsverhältnis zwischen Auktionshaus, Verkäufer und Käufer und bietet ein exklusives Gespräch mit dem Koller Auktionshaus. Die Tagung wird mit einer hoch aktuellen Paneldiskussion zur Due Diligence und Geldwäscherei im internationalen Vergleich abschliessen. Nutzen Sie die Gelegenheit, und treten Sie in Diskussion mit unseren Expertinnen und Experten, treffen Sie Kolleginnen und Kollegen und knüpfen Sie interessante Kontakte.

Todesfall - 360°

Veranstaltungen
Dienstag, 22. Oktober 2024 - 8:30 bis 12:00
Das Seminar bietet einen Praxistransfer und Beratungserfahrung rund um das Thema Todesfall aus der Sicht von Treuhänder*innen. Das Ereignis Tod ist eine Extremsituation und eine komplexe Herausforderung auf diversen Ebenen: Menschliche, finanzielle, koordinative sowie rechtliche Aspekte müssen beachtet werden. Was kann präventiv angegangen werden und welche Lösungsansätze gibt es für Unternehmer und Familienangehörige vor und nach dem Todesfall? Das Seminar findet in Zusammenarbeit mit der Sektion Bern von TREUHAND|SUISSE statt.

Erbrechtliche Informationsansprüche gegenüber Dritten: Besonderes Rechtsschutzinteresse

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
Die Rechtsprechung hat die unter den Erben geltende Auskunftspflicht gemäss Art. 607 Abs. 3 und Art. 610 Abs. 2 ZGB analog auf Dritte ausgedehnt. Gegenüber Banken steht den Erben daher je einzeln ein Informationsanspruch bezüglich sämtlicher Vermögenswerte zu, die von der Bank gehalten werden und potenziell Teil des Nachlasses sind. Voraussetzung ist jedoch ein vom ersuchenden Erben glaubhaft zu machendes besonderes Rechtsschutzinteresse, sei es mit Blick auf eine Herabsetzungs- oder Erbschaftsklage oder im Rahmen einer Ausgleichungs- und Teilungsklage. Der Umstand allein, dass der angebliche Schaden aus einem Vergleich in einem erbrechtlichen Verfahren, mit dem die Klägerin aus der Erbengemeinschaft ausgetreten ist, resultieren soll, macht die von ihr eingeleitete Staatshaftungsklage nicht zu einer erbrechtlichen Klage, weshalb es für die Geltendmachung von Auskunftsansprüchen am Rechtsschutzinteresse fehlt.
iusNet ErbR 10.07.2024

Anfechtung eines Vollstreckungsentscheids in Bezug auf erbrechtliche Sicherungsmassnahmen

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
Im Gegensatz zur Anordnung einer erbrechtlichen Sicherungsmassnahme ist die Verfügung, mit der eine Ordnungsbusse verhängt und eine Strafe nach Art. 292 StGB angedroht wird, nicht provisorisch und stellt somit keinen Entscheid über eine vorsorgliche Massnahme i.S.v. Art. 98 BGG dar. Daher können Rechtsverletzungen nach Art. 95 und 96 BGG gerügt werden. Bei der Ausfällung der Ordnungsbusse kann die (missachtete) Anordnung des Gerichts grundsätzlich nicht mehr infrage gestellt werden, denn im Rahmen der Vollstreckung sind die Prüfungsbefugnisse bzw. die zulässigen Einwendungen beschränkt. In der Sache selbst kann die unterlegene Partei lediglich geltend machen, dass nach der Zustellung des Entscheids Tatsachen eingetreten sind, die der Vollstreckung entgegenstehen.
iusNet ErbR 19.06.2024

Rückforderung bevorschusster Alimente: (Nicht-)Berücksichtigung eines mit einer Nutzniessung belasteten Erbteils

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
Aus steuerrechtlicher Sicht werden die Erbanteile den einzelnen Erben der Erbengemeinschaft ungeachtet dessen, ob bereits eine Erbteilung stattgefunden hat oder nicht, wie andere Einkommens- und Vermögensteile zugerechnet. Bei Vermögen im Nachlass, an dem eine Nutzniessung besteht, sind die entsprechenden Einkommen und Vermögen nach dem Zuger Steuergesetz jedoch bereits während der Dauer der Erbengemeinschaft dem Nutzniesser zuzurechnen. Da in casu die 100%ige Nutzniessung bei der Grossmutter lag, musste die Miterbin A. dieses Vermögen in ihrer Steuererklärung weder deklarieren noch war es Teil ihres steuerbaren Reinvermögens. Es durfte bei der Bestimmung des anrechenbaren Vermögens nach lnkassohilfe- und Bevorschussungsgesetz/ZG nicht berücksichtigt werden.
iusNet ErbR 05.06.2024

Erbteilung, insbesondere Ausgleichungspflicht bei gewillkürter Erbfolge

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
Das Bundesgericht bestätigt seine Rechtsprechung, wonach sich die Frage eines ausdrücklichen Ausgleichungsdispenses i.S.v. Art. 626 Abs. 2 ZGB nur im Falle der gesetzlichen Erbfolge oder einer gewillkürten Erbfolge, die gleiche oder proportionale Anteile wie das gesetzliche Erbrecht vorsieht, stellen kann. Können sich die Erben über den Anrechnungswert eines Grundstücks nicht einigen, so wird er durch amtlich bestellte Sachverständige geschätzt. Zieht sich das Verfahren in die Länge, ist es Sache der Erben, eine Aktualisierung der Bewertung zu beantragen. Eine Neuschätzung kann insbesondere dann verlangt werden, wenn das Verfahren sehr lange dauert oder wenn bei erst kurzer Verfahrensdauer die Möglichkeit einer Wertveränderung dargetan wird. In beiden Fällen muss die ursprüngliche Schätzung grob fehlerhaft geworden sein.
iusNet ErbR 21.05.2024

Seiten