Vorübergehender Verzicht auf den Pflichtteil als Gegenleistung für eine lebzeitige Zuwendung
Bereits zum zweiten Mal angerufen wurde das Bundesgericht in einem seit 2007 hängigen Erbteilungsprozess zwischen zwei Geschwistern. Streitig ist der Wert des Pflichtteils bzw. der zur Pflichtteilsberechnungsmasse hinzuzurechnende Wert einer lebzeitigen Zuwendung und der dieser gegenüberzustellenden Gegenleistung.
Ist das minderjährige Kind an die Ausschlagungserklärung durch seine Eltern gebunden?
Das Obergericht äussert sich zur Bindungswirkung einer Ausschlagung der Eltern für ihr Kind, wenn ein Beistand wegen möglicher Interessenkonflikte erst nachträglich ernannt wird.
Einsprache- und Äusserungsmöglichkeit zum öffentlichen Inventar
Das Bundesgericht befasst sich in diesem Entscheid mit der Frage, ob die bundesrechtlichen Vorschriften zum öffentlichen Inventar und das rechtliche Gehör verletzt werden, wenn ein aufgrund von Änderungs- und Ergänzungsanträgen von Erben erstellter Nachtrag zum Inventar vor Ansetzung der Frist zur Ausschlagung nicht zur Einsicht aufgelegt wird.
Das öffentliche Inventar soll den Erben eine verlässliche Grundlage für ihren Entscheid bezüglich Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft sein. Das Zürcher Obergericht äussert sich zu den diesbezüglichen gesetzlichen Anforderungen und zu den Konsequenzen im Falle der Mangelhaftigkeit.
Aussergerichtliche Einigung betreffend vorläufige Auslegung einer letztwilligen Verfügung
Der in älteren Testamenten eingesetzte Alleinerbe (Beklagter) reichte aussergerichtliche Vereinbarungen ein: Sämtliche in jüngeren Testamenten eingesetzten Erben verzichteten auf Ansprüche aus der Erbschaft. Streitig ist, ob das Eröffnungsgericht aufgrund dessen Einsprachen des Beklagten wie auch des von der Erbfolge ausgeschlossenen gesetzlichen Erben abschreiben und den Beklagten als Alleinerben ansehen durfte.
Betreibung für eine Forderung der Erbengemeinschaft
Anlass zur Beschwerde gab die von einer Erbengemeinschaft angehobene Betreibung. Das Kantonsgericht äussert sich zur Betreibungsfähigkeit der Erbschaft sowie zu den wesentlichen Angaben im Zahlungsbefehl und den Folgen bei deren Fehlen bzw. Mangelhaftigkeit.
Das Obergericht äussert sich zur vorläufigen Auslegung von letztwilligen Verfügungen. Es beschäftigt sich insbesondere auch mit der Frage, wie ein Testament auszulegen ist, wenn der einzige Pflichtteilserbe infolge Scheidung von Gesetzes wegen wegfällt, die übrigen Bedachten aber dem Wortlaut nach als Vermächtnisnehmer zu qualifizieren wären.
Wichtige Gründe für die Wiederherstellung der Ausschlagungsfrist
Die Beschwerdeführerin beantragte anderthalb Jahre nach dem Ableben ihres Grossvaters die Wiederherstellung der Ausschlagungsfrist betreffend das grossväterliche Erbe. Das Obergericht prüfte, ob die von ihr geltend gemachten Gründe als wichtig im Sinne der gesetzlichen Bestimmung zu qualifizieren sind.
Haftung ausschlagender Erben für Steuerschulden der Erblasserin
Das Bundesgericht äussert sich zur Frage, wann eine Kombination von Erbvorbezügen und Ausschlagung rechtsmissbräuchlich ist und zu einer Haftung trotz Ausschlagung führen kann.
Das Obergericht des Kantons Zürich macht eine Kehrtwende
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Gemäss Obergericht kann aufgrund der Beweise nicht ernsthaft angezweifelt werden, dass der Erblasser das jüngere Testament mit Testierwillen errichtet hatte. Durch die Vernichtung dieses den Widerruf früherer Verfügungen enthaltenden Testaments lebe das ältere aber dennoch nicht wieder auf, denn dafür wäre es erforderlich gewesen, dass der Erblasser seinen animus revivendi in testamentarischer Form geäussert hätte.