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Die Legitimation zur Erbteilungsklage: «virtuelle Erben» und die Auslegung von Erbvertrag und Rechtsbegehren

Kommentierung
Erbrechtliche Klagen

Die Legitimation zur Erbteilungsklage: «virtuelle Erben» und die Auslegung von Erbvertrag und Rechtsbegehren

Falls im Rahmen der Erbteilungsklage wider Erwarten keine Erbenstellung bestätigt und der geltend gemachte Erbteil nicht zugesprochen wird, muss die Geltendmachung des Pflichtteils mindestens aus der Klagebegründung hervorgehen. Dies gilt namentlich bei fehlender Erwähnung des Pflichtteilserben im Erbvertrag und vollständiger Verteilung des Nachlasses. Pflichtteilserben ist deshalb zu empfehlen, stets auch ein Herabsetzungsbegehren zu stellen.
Domino Hofstetter
iusNet ErbR 28.08.2023

Der Testamentswiderruf in der Eröffnungspraxis

Kommentierung
Nachlassabwicklung

Der Testamentswiderruf in der Eröffnungspraxis

Der Sohn der Erblasserin reichte beim Bezirksgericht ein Gesuch um Wiedererwägung des Testamentseröffnungsentscheids ein, mit dem auch den beiden eingesetzten Erben eine Erbenbescheinigung in Aussicht gestellt worden war. Er machte im Wesentlichen geltend, das eröffnete Testament sei von der Erblasserin zurückgezogen und darauf vom zuständigen Notar nach dessen Rückkehr in sein Büro mit dem ausdrücklichen Willen der Erblasserin vernichtet worden. Neben der im Rechtsmittelverfahren im Zentrum stehenden Frage der Anforderungen an den Widerruf eines Testaments im Rahmen der Testamentseröffnung beleuchtet der Beitrag die Möglichkeit der gültigen Vernichtung im Sinn von Art. 510 Abs. 1 ZGB durch einen Dritten sowie Fragen des rechtlichen Gehörs im Testamentseröffnungsverfahren und zieht Schlussfolgerungen für die Praxis.
Marius Brem
iusNet ErbR 18.12.2023

Das revidierte internationale Erbrecht der Schweiz

Kommentierung
Internationales Erbrecht

Das revidierte internationale Erbrecht der Schweiz

Am 22. Dezember 2023 hat das Schweizer Parlament die viel diskutierte Vorlage zur Revision des Schweizer Internationalen Erbrechts (Art. 86–96 IPRG) verabschiedet. Die Revision bringt neben verschiedenen Klarstellungen auch einige praxisrelevante Änderungen mit sich. Insbesondere führen die erweiterten Zuständigkeits- und Rechtswahlmöglichkeiten zu einem grösseren Spielraum bei der Nachlassplanung. Die Revision wirft aber auch zahlreiche neue Fragen auf – so etwa im Zusammenhang mit dem Vorbehalt des Schweizer Pflichtteilsrechts –, deren Beantwortung der Lehre und Praxis überlassen sein wird. Die grenzüberschreitende Nachlassplanung bleibt damit auch in Zukunft komplex.
Andrea Dorjee-Good
Livio Kaspar
iusNet ErbR 27.02.2024

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