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Erbrechtsreform: Nach dem Ständerat lehnt auch der Nationalrat die Rente für Lebenspartner ab

Erbrechtsreform: Nach dem Ständerat lehnt auch der Nationalrat die Rente für Lebenspartner ab

Gesetzgebung
Vorsorge- und Nachlassplanung

Erbrechtsreform: Nach dem Ständerat lehnt auch der Nationalrat die Rente für Lebenspartner ab

Das Erbrecht soll modernisiert werden und den neuen Beziehungs- und Familienformen besser Rechnung tragen. Nach dem Ständerat prüfte in der Herbstsession auch der Nationalrat die Vorlage. Eine grosse Mehrheit begrüsste diese. Grundsätzliche Vorbehalte meldete lediglich die SVP-Fraktion an; eine Revision wäre aus ihrer Sicht nur sinnvoll, wenn der Erblasser über den Nachlass ganz frei entscheiden könnte.

Ohne grosse Diskussionen stimmte die grosse Kammer der Kürzung der Pflichtteile der Nachkommen und der Streichung des Pflichtteils Eltern zu. Unumstritten waren auch verschiedene weitere Änderungen, die sich aus der Praxis in den letzten Jahrzehnten ergeben hatten. Einzig die vom Bundesrat vorgeschlagene Regelung, wonach der Lebenspartner oder die Lebenspartnerin zur Sicherung seines bzw. ihres Existenzminimums Anspruch auf eine Rente hätte bekommen sollen, wurde vom Parlament gestrichen. Mit 94 zu 90 Stimmen (bei zwei Enthaltungen) folgte der Nationalrat dem Ständerat. Damit werden Lebenspartnerinnen und Lebenspartner auch in Zukunft leer ausgehen, wenn der Erblasser keine Vorkehrungen wie etwa eine Erbeinsetzung oder die ...

iusNet ErbR 16.10.2020

 

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