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Verfügungsfreiheit

Unternehmensnachfolge im Erbrecht: Botschaft und Entwurf

Gesetzgebung
Unternehmen in der Erbteilung
- aktualisiert - 
Der Bundesrat verabschiedete in seiner Sitzung vom 10. Juni 2022 die Botschaft und den Entwurf zur Unternehmensnachfolge im Erbrecht. Der Ständerat (erstbehandelnder Rat) hat am 15. Juni 2023 beschlossen, auf die Vorlage nicht einzutreten.
iusNet ErbR 27.06.2022

Inkrafttreten des neuen Erbrechts per 1. Januar 2023

Gesetzgebung
Vorsorge- und Nachlassplanung

Medienmitteilung vom 19. März 2021

An seiner Sitzung vom 19. Mai 2021 hat der Bundesrat beschlossen, das revidierte Erbrecht auf den 1. Januar 2023 in Kraft zu setzen. Damit können Erblasser künftig über einen grösseren Teil ihres Nachlasses frei verfügen.
iusNet ErbR 04.06.2021

Erbrechtsreform: Nach dem Ständerat lehnt auch der Nationalrat die Rente für Lebenspartner ab

Gesetzgebung
Vorsorge- und Nachlassplanung
Das Erbrecht soll modernisiert werden und den neuen Beziehungs- und Familienformen besser Rechnung tragen. Nach dem Ständerat sprach sich in der Herbstsession auch der Nationalrat für die Vorlage aus, mit einer Ausnahme: der Härtefallregelung für faktische Lebensgemeinschaften.
iusNet ErbR 16.10.2020

Vernehmlassung i.S. Erleichterung der erbrechtlichen Unternehmensnachfolge

Gesetzgebung
Unternehmen in der Erbteilung
Vorsorge- und Nachlassplanung
Der Bundesart will die erbrechtliche Unternehmensnachfolge erleichtern. Ziel der Revision ist eine höhere Stabilität von Unternehmen und die Sicherung von Arbeitsplätzen. Der vorgelegte Vorentwurf sieht dazu vier zentrale Massnahmen vor: das Recht eines Erben, die integrale Zuweisung eines Unternehmens zu verlangen, das Recht, die Stundung von Ausgleichsverpflichtungen zu verlangen, neue Regeln für die Bewertung des übertragenen Unternehmens und einen besseren Schutz von Pflichtteilserben.
iusNet ErbR 06.05.2019

Bundesrat legt Botschaft zum 1. Teil der Erbrechtsrevision vor und fällt Grundsatzentscheide für ein modernes Erbrecht

Gesetzgebung
Vorsorge- und Nachlassplanung
Nachlassabwicklung
- aktualisiert - 
Der Ständerat stimmt der Anpassung des Erbrechts an die veränderten Lebensumstände und Familienverhältnisse zu, streicht aber die Rente für den Lebenspartner.
iusNet ER 24.10.2018