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Pflichtteil

Inkrafttreten des neuen Erbrechts per 1. Januar 2023

Gesetzgebung
Vorsorge- und Nachlassplanung

Medienmitteilung vom 19. März 2021

An seiner Sitzung vom 19. Mai 2021 hat der Bundesrat beschlossen, das revidierte Erbrecht auf den 1. Januar 2023 in Kraft zu setzen. Damit können Erblasser künftig über einen grösseren Teil ihres Nachlasses frei verfügen.
iusNet ErbR 04.06.2021

Auslegung eines Erbvertrags: Umfang der Vorerbschaft

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
Für Erbverträge gelten nach der Rechtsprechung die obligationenrechtlichen Regeln der Vertragsauslegung. In casu sah der Ehe- und Erbvertrag neben der Einsetzung der überlebenden Ehegattin als Vorerbin u.a. vor, dass die beiden nicht gemeinsamen Kinder des Ehemanns auf den Pflichtteil gesetzt werden, und er enthielt Teilungsvorschriften mit Zuweisung von Nachlassgegenständen auch an die Kinder. Die im Rahmen der Testamentseröffnung vorgenommene provisorische Prüfung ergab daher, dass es nicht der Wille des Erblassers war, die Ehefrau als Vorerbin über den gesamten Nachlass einzusetzen. Die Kinder sind in Bezug auf den Pflichtteil Erben und nur darüber hinaus Nacherben.
iusNet ErbR 04.12.2020

Erbrechtsreform: Nach dem Ständerat lehnt auch der Nationalrat die Rente für Lebenspartner ab

Gesetzgebung
Vorsorge- und Nachlassplanung
Das Erbrecht soll modernisiert werden und den neuen Beziehungs- und Familienformen besser Rechnung tragen. Nach dem Ständerat sprach sich in der Herbstsession auch der Nationalrat für die Vorlage aus, mit einer Ausnahme: der Härtefallregelung für faktische Lebensgemeinschaften.
iusNet ErbR 16.10.2020

Verletzung des Pflichtteils durch ehegüterrechtliche Begünstigung

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
Nach dem klaren Wortlaut des Gesetzes können gemeinsame Kinder die Herabsetzung der übergesetzlichen Vorschlagszuweisung nicht verlangen. Der Rechtsbehelf der Herabsetzung steht den gemeinsamen Nachkommen nur offen, soweit überhaupt ein Nachlass vorhanden ist, was nicht der Fall ist, wenn der Verstorbene über kein Eigengut verfügte und auf der Grundlage eines Ehevertrags eine volle Vorschlagszuweisung erfolgte. Auch der indirekte Schutz der gemeinsamen Nachkommen via von einem Teil der Lehre vertretener Pflichtteilsberechnung unter Einschluss der ehevertraglichen Begünstigung kann diesfalls nicht greifen.
iusNet ErbR 24.09.2020

Im Rahmen der Bestimmung des Pflichtteils zu berücksichtigender Wert eines mit Zustimmung aller Erben verkauften Grundstücks

Rechtsprechung
Erbrechtliche Klagen
Hat ein Erbe bereits ausdrücklich auf die Geltendmachung seines Pflichtteils verzichtet und war er demzufolge bei seinem Tod nicht Erbe, können auch seine Erben nicht nachträglich diese Erbenstellung erlangen. Stimmt ein pflichtteilsgeschützter Erbe im Wissen um einen geplanten lukrativen Weiterverkauf dem Verkauf einer Nachlassliegenschaft zu einem bestimmten Preis vorbehaltlos zu, verzichtet er in diesem Umfang konkludent auf seinen Pflichtteil.
iusNet ErbR 18.04.2019

Erstes Zwischenfazit auf dem Weg zum modernen Erbrecht

Kommentierung
Vorsorge- und Nachlassplanung
Nachlassabwicklung
Der Bundesrat hat die Botschaft zur Modernisierung des Erbrechts am 29. August 2018 zuhanden des Parlaments verabschiedet. Die Kommentierung fasst die vorgesehenen Änderungen der Pflichtteile und die neu einzuführenden Gesetzesbestimmungen zum Unterstützungsanspruch des überlebenden faktischen Lebenspartners zusammen. Sie nimmt zu den Klarstellungen der umstrittenen Punkte hinsichtlich der überhälftigen Vorschlagszuwendung, der erbrechtlichen Behandlung der Säule 3a und der Herabsetzung Stellung und unterzieht sie einer kritischen Würdigung aus Praktikersicht.
Alexandra Geiger
iusNet ER 24.10.2018

Bundesrat legt Botschaft zum 1. Teil der Erbrechtsrevision vor und fällt Grundsatzentscheide für ein modernes Erbrecht

Gesetzgebung
Vorsorge- und Nachlassplanung
Nachlassabwicklung
- aktualisiert - 
Der Ständerat stimmt der Anpassung des Erbrechts an die veränderten Lebensumstände und Familienverhältnisse zu, streicht aber die Rente für den Lebenspartner.
iusNet ER 24.10.2018