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Auslegung eines Erbvertrags: Umfang der Vorerbschaft

Auslegung eines Erbvertrags: Umfang der Vorerbschaft

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung

Auslegung eines Erbvertrags: Umfang der Vorerbschaft

D. hinterliess als Erben seine Ehefrau B. und zwei Töchter A. und C. (Halbschwestern) aus früheren Ehen. Im Januar 2020 eröffnete die Vorinstanz einen Ehe- und Erbvertrag und stellte B. als Vorerbin des gesamten Nachlasses eine Erbbescheinigung in Aussicht. Gegen dieses Urteil erhob A. Berufung. Gestützt auf die Begründung, sie und ihre Halbschwester seien Erbinnen bezüglich des Pflichtteils und nur darüber hinaus Nacherbinnen, verlangt sie, auch ihr und ihrer Halbschwester sei auf Verlangen eine Erbbescheinigung in Aussicht zu stellen, wobei mit der Ausstellung bis zum Ablauf der Ausschlagungsfrist zuzuwarten sei. 

Das Obergericht hält vorab fest, dass das Eröffnungsgericht eine provisorische, unpräjudizielle Prüfung und Auslegung der Verfügungen von Todes Wegen vornimmt. Es ermittelt insbesondere im Hinblick auf die Erbbescheinigung nach Art. 559 ZGB, wer nach dem Wortlaut prima facie als Erbe zu gelten hat. Die Auslegung hat immer nur provisorischen Charakter und entfaltet keine materiell-rechtliche Wirkung. Im Rechtsmittelverfahren wird lediglich geprüft, ob das Eröffnungsgericht in diesem beschränkten Rahmen korrekt vorgegangen ist. 

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iusNet ErbR 04.12.2020

 

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