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Nacherbe

Legitimation des Willensvollstreckers zur Erhebung von Rechtsmitteln gegen Testamentseröffnungsverfügungen und Erbbescheinigungen

Rechtsprechung
Nachlassverwaltung
Der Willensvollstrecker ist zur Erhebung von Rechtsmitteln gegen Testamentseröffnungsverfügungen und Erbbescheinigungen legitimiert, soweit es um seine Einsetzung, Stellung oder Funktion als Willensvollstrecker geht. Das Obergericht ZH bejaht daher die Legitimation einer Berufungsklägerin, die der Ansicht war, sie sei von der Erblasserin als Willensvollstreckerin eingesetzt worden. Dagegen verneint es die Legitimation eines Willensvollstreckers, der geltend machte, der vorverstorbene Ehemann habe die Erblasserin als Vorerbin des die Pflichtteile seiner Kinder übersteigenden Anteils eingesetzt und seine Kinder G. und H. aus erster Ehe als Nacherben der die Pflichtteile übersteigenden Erbschaft, weshalb G. und H. bei der Testamentseröffnung der Erblasserin zu berücksichtigen seien. Es sei nicht Aufgabe des Willensvollstreckers, das Erbrecht allfälliger Erbberechtigter geltend zu machen bzw. für die korrekte Umsetzung des Erbrechts besorgt zu sein.
iusNet ErbR 20.03.2024

(Erb-)Stiftung: Ausgewählte Fragen zur Entstehung und zur Rechtsfähigkeit

Kommentierung
Nachlassabwicklung

KGer SZ, Urteil ZK2 2019 43 vom 28. April 2020, und BGer, Urteil 5A_441/2020 vom 8. Dezember 2020

Die Gerichte des Kantons Schwyz hatten im Jahr 2020 die Frage zu beantworten, ob eine (Erb-)Stiftung in Gründung Anspruch auf Ausstellung einer Erbbescheinigung hat. Der Anspruch wurde von der ersten Instanz mangels Erb-, Partei- und Prozessfähigkeit der Stiftung in Gründung, von der zweiten Instanz mangels schutzwürdigen Interesses und aufgrund Einsetzung der Stiftung als Nacherbin abgelehnt. Diese Entscheide werden zum Anlass genommen, ausgewählte Fragen zur Qualifikation der Stiftung als Erbstiftung, zu deren Einsetzung als Nacherbin sowie zu deren Entstehung und Rechtsfähigkeit zu besprechen.
Alexandra Geiger
iusNet ErbR 22.02.2021

Auslegung eines Erbvertrags: Umfang der Vorerbschaft

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
Für Erbverträge gelten nach der Rechtsprechung die obligationenrechtlichen Regeln der Vertragsauslegung. In casu sah der Ehe- und Erbvertrag neben der Einsetzung der überlebenden Ehegattin als Vorerbin u.a. vor, dass die beiden nicht gemeinsamen Kinder des Ehemanns auf den Pflichtteil gesetzt werden, und er enthielt Teilungsvorschriften mit Zuweisung von Nachlassgegenständen auch an die Kinder. Die im Rahmen der Testamentseröffnung vorgenommene provisorische Prüfung ergab daher, dass es nicht der Wille des Erblassers war, die Ehefrau als Vorerbin über den gesamten Nachlass einzusetzen. Die Kinder sind in Bezug auf den Pflichtteil Erben und nur darüber hinaus Nacherben.
iusNet ErbR 04.12.2020

Erbbescheinigung für eine nach dem Willen der Erblasserin erst zu einem späteren Zeitpunkt zu gründende Stiftung?

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
- aktualisiert - 
Da gemäss Testament der Nachlass, selbst wenn die Stiftung bereits im Erbgang als errichtet gälte, erst nach dem Ableben der Schwester der Erblasserin in die Stiftung einzubringen ist, fehlt es der Stiftung in der Berufung gegen die verweigerte Ausstellung einer Erbbescheinigung am aktuellen und praktischen Interesse. Darüber hinaus entsteht kein Erblosigkeit, wenn die Stiftung als Nacherbin gilt. Die Doppelrolle der Schwester als Nutzniesserin und gesetzliche Erbin könnte sich dahingehend auflösen lassen, dass der Hinweis auf die Nutzniessung als im Sinne einer Analogie erfolgt verstanden wird. - Das Bundesgericht weist die Beschwerde gegen das Urteil des Kantonsgerichts ab.
iusNet ErbR 18.11.2020