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Erbbescheinigung für eine nach dem Willen der Erblasserin erst zu einem späteren Zeitpunkt zu gründende Stiftung?

Erbbescheinigung für eine nach dem Willen der Erblasserin erst zu einem späteren Zeitpunkt zu gründende Stiftung?

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung

Erbbescheinigung für eine nach dem Willen der Erblasserin erst zu einem späteren Zeitpunkt zu gründende Stiftung?

Die Erblasserin C. hatte testamentarisch für den (eingetretenen) Fall des Vorversterbens ihres Ehemanns bestimmt, dass ihr Nachlass vorerst unverteilt bleibe und von ihrem Willensvollstrecker D. zu verwalten sei. Ihre Schwester A. sollte daran die Nutzniessung i.S.v. Art. 745 ff. ZGB bzw. in diesem Rahmen eine Rente von SEK 200 000 sowie im Falle einer Notlage nach dem Ermessen des Willensvollstreckers über die Erträgnisse hinaus weitere Mittel aus dem Nachlasskapital erhalten. Nach dem Ableben von A. sollte D. die noch nicht verkauften Liegenschaften veräussern und den gesamten Nachlass in eine von ihm zu gründende Stiftung einbringen. Mit Verfügung vom November 2017 eröffnete der Einzelrichter dieses Testament. Er stellte u.a. A. und D. die Ausstellung einer Erbbescheinigung in Aussicht und hielt fest, dass D. das Willensvollstreckermandat angenommen habe. Einer Berufung gegen diese Verfügung an das Kantonsgericht war kein Erfolg beschieden. Das Bundesgericht trat auf die dagegen von D. und der zu gründenden Stiftung erhobene Beschwerde mangels Nachweises eines aktuellen und praktischen Interesses nicht ein (BGer 5A_735/...

iusNet ErbR 18.11.2020

 

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