In der Erbteilung zwischen fünf Geschwistern ist insbesondere die Zuweisung eines Grundstückes streitig, das im Miteigentum der Eltern gestanden hatte. Die zuerst verstorbene Mutter hatte diesbezüglich verfügt, es solle nach dem Tod ihres Ehemanns ins je hälftige Miteigentum der Töchter A. und B. übergehen. Der Ehemann ordnete später seinerseits i.S. einer Teilungsvorschrift an, dass seine Tochter B. das Grundstück erhalten solle.